Ich hatte das auch gerade, dass die eingetragene Elternzeit nicht weitergeführt wurde. Elternzeit eingetragen von 25.11.2023 - 28.09.2026, bis 31.12.2024 hat das auch wunderbar geklappt und ab 01.01.2025 wurde die Elternzeit nicht mehr übernommen. Die Folge war natürlich, die Arbeitnehmerin wurde abgerechnet und das Gehalt muss umständlich zurückgefordert werden. Wenn ich bei jedem Mandanten die Arbeitnehmer jetzt durchsehen muss, ob die Elternzeit weitergeführt wurde oder nicht, ist das mal stark untertrieben ausgedrückt, unangenehm.
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