Ja, mit der Argumentation dürfte ich aber auch Instandhaltung und Einlagerung nicht fördern. Gleichzeitig könnte ich dann ja argumentieren, daß die Kosten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis zwischen Unternehmen und Kunde stammen, in dessen Rahmen eine schriftliche Rechnungsstellung oder Produktversand per Post vereinbart wurde. Ich muß also die Rechnung oder das Produkt versenden, um meinen Vertragspflichten nachzukommen. Na ja, wir sprechen hier in der Regel über geringere Beträge, aber mir geht es da eher ums Prinzip. FAQ 2.4 Kosten gelten dann als nicht einseitig veränderbar, wenn das zugrunde liegende Vertragsverhältnis nicht innerhalb des Förderzeitraums gekündigt oder im Leistungsumfang reduziert werden kann, ohne das Aufrechterhalten der betrieblichen Tätigkeit zu gefährden. Wenn ich meine Produkte und Rechnungen nicht mehr versenden kann, könnte das Aufrechterhalten meiner betrieblichen Tätigkeit problematisch werden. Jetzt könnte man sagen, ich verliere mich hier in Haarspalterei oder versuche, einen Sachverhalt zu konstruieren, aber das tun die Bewilligungsstellen genauso. Außerdem sagt 2.4 Ziffer 10 FAQ, daß Ausgaben gefördert werden für • Kosten für Telekommunikation (Telefon- und Internet, Server, Rundfunkbeitrag und so weiter) Dieses "und so weiter" und der fehlende Ausschluss in der Negativliste wiegt für mich schon ziemlich schwer.
... Mehr anzeigen