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Überbrückungshilfe Schlussrechnung Paket 1

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letzte Antwort am 15.06.2023 11:57:46 von Stb2021
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Tanja534
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

 

in der Schlussrechnung Paket 1 wird gefragt, ob man ÜH 3 plus bekommen hat - muss man in dem Fall, dass der Mdt. nur ÜH 3 plus bekommen hat - alles andere nicht - dann trotzdem Paket 1 erstellen?

 

 

Gibt es Erfahrungswerte mit der Fristverlängerung?

Also hinsichtlich der Gründe, die die Bewilligungsstelle akzeptiert?

 

Wir müssen auch eine Schlussrechnung für einen Mandanten machen, der ständig Geldprobleme hat und so eine SR macht sich auch nicht in 2min. "Der Mdt zahlt nicht" wird als Grund wohl kaum ausreichen.

 

 

Vielen Dank schon mal 🙂

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andrereissig
Experte
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592 Mal angesehen

@Tanja534  schrieb:

Hallo zusammen,

 

in der Schlussrechnung Paket 1 wird gefragt, ob man ÜH 3 plus bekommen hat - muss man in dem Fall, dass der Mdt. nur ÜH 3 plus bekommen hat - alles andere nicht - dann trotzdem Paket 1 erstellen?

Wie denn? Sie haben ja gar keine Anträge, die Sie Paket 1 hinzufügen können.

 


Gibt es Erfahrungswerte mit der Fristverlängerung?

Also hinsichtlich der Gründe, die die Bewilligungsstelle akzeptiert?

Die Fristverlängerung muss (und kann auch gar) nicht begründet werden.

 

Organisationsprofil erstellen, Anträge hinzufügen, Fristverlängerung anklicken und Sekunden später ist die Gennehmigung in der Mailbox.

 

Wir müssen auch eine Schlussrechnung für einen Mandanten machen, der ständig Geldprobleme hat und so eine SR macht sich auch nicht in 2min. "Der Mdt zahlt nicht" wird als Grund wohl kaum ausreichen.

Solche Mandanten reichen wir zu Schwächung des Wettbewerbs in den freien Markt.

 

Es steht dem Mandanten frei, sich einen neuen, unfassbarbar preiswerten und hochkompetenten Berater zu suchen.

Live long and prosper!
Tanja534
Aufsteiger
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1. Richtig, aber weil dort danach gefragt wird, frage ich lieber hier vorher nach, bevor das Kind zu dicht an den Brunnen gerät 😉

 

2. Ach gut, dann sollte das funktionieren.

 

3. Wär die logische Konsequenz, aber wenn der Chef meint "Der arme Mann, da kann man doch nicht... !" Was soll man da machen.

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Thomas_Kahl
Meister
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@Tanja534  schrieb:

 

 

3. Wär die logische Konsequenz, aber wenn der Chef meint "Der arme Mann, da kann man doch nicht... !" Was soll man da machen.


Nach einer Gehaltserhöhung fragen?

MfG
T.Kahl
Stb2021
Einsteiger
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3. Wär die logische Konsequenz, aber wenn der Chef meint "Der arme Mann, da kann man doch nicht... !" Was soll man da machen.

 

Die Kosten für die Schlussabrechnung sind nur förderfähig, wenn Sie bis zur Abgabe der Schlussabrechnung gezahlt werden.

 

Das haben wir allen Mandanten mitgeteilt, und uns die Honorarvereinbarung unterschreiben lassen.

 

Worst Case Szenario, der Mandant bezahlt nicht bis Ende November, dann bekommt er eine Schlussabrechnung ohne unsere Kosten, und wir müssen mahnen.

AKW
Erfahrener
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Stb2021 schrieb: Die Kosten für die Schlussabrechnung sind nur förderfähig, wenn Sie bis zur Abgabe der Schlussabrechnung gezahlt werden.

 

 

 

@Stb2021 , da muss ich kurz korrigieren. 

 

Die Kosten für die Schlussabrechnung sind förderfähig auch wenn diese außerhalb der Fördermonate liegt. 

Die explizite Fälligkeit und Zahlung vor Einreichung der SAR hier nicht definitiv geregelt.

 

Das die Rechnungen fällig und bezahlt sein sollen, ist nur eine Empfehlung der StBK-Sachsen-Anhalt. Ob die Bundessteuerberaterkammer dies ebenfalls so empfiehlt weis ich nicht, das müsste @Hilmar_Speck genauer wissen. 

 

Grüße AKW

 

 

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alex7763
Aufsteiger
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jep, das wird empfohlen, weil wohl aus Sachsen (dortige Bewilligungsstelle) solche "merkwürdigen" Tendenzen kommen.

 

Das ist von unserer Kammer eine reine Vorsichtsmaßnahme.

 

lg und tapfer bleiben...

AKW
Erfahrener
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Nachricht 8 von 10
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Ui, ein neuer Hinweis in der Schlussabrechnung?

Ist mir grad bei der ÜBH3 Schlussabrechnung aufgefallen:

 

AKW_0-1686811760028.png

 

Da hätte man wohl wegen 50 € einen Änderungsantrag machen sollen aber dann über die Antragskosten des prüfenden Dritten meckern... 

 

 

Schön ist auch der Hinweis, wenn die Antragszahlen und die Schlussabrechnungszahlen gleich sind, dass man es doch nochmals überprüfen soll... Also auch Doof wenn man sauber gearbeitet hat. 

 

 

Was jetzt? Neue Angaben machen ist nicht, Alte Angaben übernehmen ist auch nicht...Vielleicht sollte ich vorher anrufen und fragen, was den im Antrag stehen soll 😉

 

Grüße

 

AKW

 

 

alex7763
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 10
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 wie man es macht -> es wird falsch :-((

 

Die Motivation zur Erstellung der Schlussabrechnungen steigt ins unermessliche......

 

Stb2021
Einsteiger
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Nachricht 10 von 10
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@AKW 

 

Du hast völlig recht, im Moment sind es nur Empfehlungen. 

 

Wir haben es trotzdem allen Mandanten so mitgeteilt, und ich steh auch dazu, bis die FAQ's etwas gegenteiliges behaupten. Nicht das man sich auf die FAQ verlassen kann.

 

 

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letzte Antwort am 15.06.2023 11:57:46 von Stb2021
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