Hallo zusammen,
in der Schlussrechnung Paket 1 wird gefragt, ob man ÜH 3 plus bekommen hat - muss man in dem Fall, dass der Mdt. nur ÜH 3 plus bekommen hat - alles andere nicht - dann trotzdem Paket 1 erstellen?
Gibt es Erfahrungswerte mit der Fristverlängerung?
Also hinsichtlich der Gründe, die die Bewilligungsstelle akzeptiert?
Wir müssen auch eine Schlussrechnung für einen Mandanten machen, der ständig Geldprobleme hat und so eine SR macht sich auch nicht in 2min. "Der Mdt zahlt nicht" wird als Grund wohl kaum ausreichen.
Vielen Dank schon mal 🙂
@Tanja534 schrieb:Hallo zusammen,
in der Schlussrechnung Paket 1 wird gefragt, ob man ÜH 3 plus bekommen hat - muss man in dem Fall, dass der Mdt. nur ÜH 3 plus bekommen hat - alles andere nicht - dann trotzdem Paket 1 erstellen?
Wie denn? Sie haben ja gar keine Anträge, die Sie Paket 1 hinzufügen können.
Gibt es Erfahrungswerte mit der Fristverlängerung?
Also hinsichtlich der Gründe, die die Bewilligungsstelle akzeptiert?
Die Fristverlängerung muss (und kann auch gar) nicht begründet werden.
Organisationsprofil erstellen, Anträge hinzufügen, Fristverlängerung anklicken und Sekunden später ist die Gennehmigung in der Mailbox.
Wir müssen auch eine Schlussrechnung für einen Mandanten machen, der ständig Geldprobleme hat und so eine SR macht sich auch nicht in 2min. "Der Mdt zahlt nicht" wird als Grund wohl kaum ausreichen.
Solche Mandanten reichen wir zu Schwächung des Wettbewerbs in den freien Markt.
Es steht dem Mandanten frei, sich einen neuen, unfassbarbar preiswerten und hochkompetenten Berater zu suchen.
1. Richtig, aber weil dort danach gefragt wird, frage ich lieber hier vorher nach, bevor das Kind zu dicht an den Brunnen gerät 😉
2. Ach gut, dann sollte das funktionieren.
3. Wär die logische Konsequenz, aber wenn der Chef meint "Der arme Mann, da kann man doch nicht... !" Was soll man da machen.
@Tanja534 schrieb:
3. Wär die logische Konsequenz, aber wenn der Chef meint "Der arme Mann, da kann man doch nicht... !" Was soll man da machen.
Nach einer Gehaltserhöhung fragen?
3. Wär die logische Konsequenz, aber wenn der Chef meint "Der arme Mann, da kann man doch nicht... !" Was soll man da machen.
Die Kosten für die Schlussabrechnung sind nur förderfähig, wenn Sie bis zur Abgabe der Schlussabrechnung gezahlt werden.
Das haben wir allen Mandanten mitgeteilt, und uns die Honorarvereinbarung unterschreiben lassen.
Worst Case Szenario, der Mandant bezahlt nicht bis Ende November, dann bekommt er eine Schlussabrechnung ohne unsere Kosten, und wir müssen mahnen.
Stb2021 schrieb: Die Kosten für die Schlussabrechnung sind nur förderfähig, wenn Sie bis zur Abgabe der Schlussabrechnung gezahlt werden.
@Stb2021 , da muss ich kurz korrigieren.
Die Kosten für die Schlussabrechnung sind förderfähig auch wenn diese außerhalb der Fördermonate liegt.
Die explizite Fälligkeit und Zahlung vor Einreichung der SAR hier nicht definitiv geregelt.
Das die Rechnungen fällig und bezahlt sein sollen, ist nur eine Empfehlung der StBK-Sachsen-Anhalt. Ob die Bundessteuerberaterkammer dies ebenfalls so empfiehlt weis ich nicht, das müsste @Hilmar_Speck genauer wissen.
Grüße AKW
jep, das wird empfohlen, weil wohl aus Sachsen (dortige Bewilligungsstelle) solche "merkwürdigen" Tendenzen kommen.
Das ist von unserer Kammer eine reine Vorsichtsmaßnahme.
lg und tapfer bleiben...
Ui, ein neuer Hinweis in der Schlussabrechnung?
Ist mir grad bei der ÜBH3 Schlussabrechnung aufgefallen:
Da hätte man wohl wegen 50 € einen Änderungsantrag machen sollen aber dann über die Antragskosten des prüfenden Dritten meckern...
Schön ist auch der Hinweis, wenn die Antragszahlen und die Schlussabrechnungszahlen gleich sind, dass man es doch nochmals überprüfen soll... Also auch Doof wenn man sauber gearbeitet hat.
Was jetzt? Neue Angaben machen ist nicht, Alte Angaben übernehmen ist auch nicht...Vielleicht sollte ich vorher anrufen und fragen, was den im Antrag stehen soll 😉
Grüße
AKW
wie man es macht -> es wird falsch :-((
Die Motivation zur Erstellung der Schlussabrechnungen steigt ins unermessliche......
Du hast völlig recht, im Moment sind es nur Empfehlungen.
Wir haben es trotzdem allen Mandanten so mitgeteilt, und ich steh auch dazu, bis die FAQ's etwas gegenteiliges behaupten. Nicht das man sich auf die FAQ verlassen kann.