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Verrechnung bei den Corona-Schlussabrechnungen

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letzte Antwort am 27.06.2023 08:16:49 von Stb2021
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HMAeV
Einsteiger
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Die steuerberatende XXXXXXXXXX schreibt, dass lt. den FAQs der Überbrückungshilfen, Rechnungen mit Hilfe der Coronaförderung "getilgt" werden müssen.

 

Die XXXXXXXXXX bestätigt ihrem Mandant schriftlich, dass Tilgung entweder durch

 

  1. Zahlung
  2. Erlass oder
  3. eine Verrechnung mit Forderungen des Coronageldempfängers an den Rechnungssteller (verkürzter Zahlungsweg)

erfolgen kann. Wie ist die Rechtslage?

 

@Sabine_Enachescu Name der Steuerberatung gelöscht, Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen

 

 

andrereissig
Allwissender
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Nachricht 2 von 3
353 Mal angesehen

Fragen Sie das Ihren Anwalt, dessen Schriftsätze Sie ja hier schon im Forum verbreiten.

 

Das hier ist keine Plattform für kostenlose Steuer- oder Rechtsberatung.

Live long and prosper!
Stb2021
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
210 Mal angesehen

Schön, dass Sie einen neuen Steuerberater gefunden haben, da hat es ja geholfen Ihnen viel Glück zu wünschen.

 

Sind Sie jetzt etwa nicht zufrieden? Warum wollen Sie dem Kollegen nicht einfach glauben? 

 

 

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letzte Antwort am 27.06.2023 08:16:49 von Stb2021
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