Die steuerberatende XXXXXXXXXX schreibt, dass lt. den FAQs der Überbrückungshilfen, Rechnungen mit Hilfe der Coronaförderung "getilgt" werden müssen.
Die XXXXXXXXXX bestätigt ihrem Mandant schriftlich, dass Tilgung entweder durch
erfolgen kann. Wie ist die Rechtslage?
@Sabine_Enachescu Name der Steuerberatung gelöscht, Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen.
Fragen Sie das Ihren Anwalt, dessen Schriftsätze Sie ja hier schon im Forum verbreiten.
Das hier ist keine Plattform für kostenlose Steuer- oder Rechtsberatung.
Schön, dass Sie einen neuen Steuerberater gefunden haben, da hat es ja geholfen Ihnen viel Glück zu wünschen.
Sind Sie jetzt etwa nicht zufrieden? Warum wollen Sie dem Kollegen nicht einfach glauben?