@sue schrieb: MMn reicht das eben nicht, da im Gesetz steht: Soweit die Angaben für die Berechnung des Arbeitslosengeldes notwendig sind. Und das soll ich jetzt wie auch noch prüfen? Dass dort nicht einfach eine Checkbox "24 Monate melden" mit Bestätigung "Liegt Ihnen eine entsprechende Anforderung der Arbeitsagentur vor? [Ja] [Nein]" aufgenommen werden kann, finde ich ziemlich uncool, @Sabrina_Simmerlein. Auf der einen Seite möchte DATEV der Allrounder sein, auf der anderen Seite werde ich dann doch immer wieder auf das SV-Meldeportal verwiesen. Mag sein, dass das eine KANN-Anforderung ist - aber gerade dort liegt der Vorsprung gegenüber anderen Programmen. Wenn man den bei so einem vergleichsweise einfach umzusetzenden Thema (die Checkbox müsste ja nur die Prüfung der Tage mit Entgelt über- bzw. direkt in den Arm "weniger als 150 Tage" springen) liegen lässt …
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