Guten Tag,
bei uns wurde aufgrund eines Missverständnisses ein Mitarbeiter bei der VBL abgemeldet. Es wurde fälschlicherweise davon ausgegangen, dass mit Beginn des Rentenbezugs automatisch keine VBL-Beiträge mehr zu zahlen sind. Da es sich aber um eine Teilrente handelt, hat der Mitarbeiter Anspruch darauf.
Nun wünscht der Mitarbeiter eine rückwirkende Korrektur. Das Problem ist jedoch, dass DATEV LODAS zwar Steuer- und SV-Beiträge rückwirkend bis 07/2025 nachberechnet, die VBL-Beiträge und Umlagen jedoch nicht.
Die Zusatzversorgung ist im System wieder aktiviert, dennoch erfolgt keine automatische Nachberechnung der VBL.
Eine manuelle Erfassung der Beiträge ist ebenfalls nicht möglich, z. B. bei Lohnart 931 (siehe Fehlermeldung).
Nun meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit systemseitige in LODAS, die VBL rückwirkend wieder zu aktivieren, sodass die Beiträge und Umlagen automatisch berechnet werden?
Vielen Dank vorab für eure Unterstützung.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
für die Stornierung der Abmeldung gehen Sie vor wie im Dokument 9225984 im Kapitel 3.1.5 "An- und Abmeldung nachmelden, stornieren oder berichtigen" beschrieben.
Anschließend können Sie die hinterlegten Abmeldedaten-ZVK im ursprünglichen Austrittsmonat löschen. Diese finden Sie unter Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Abmeldung.
Eine Nachberechnung für das Vorjahr der ZVK-Umlage und Zusatzbeiträge ist nur in Verbindung mit dem steuerlichen Entstehungsprinzip möglich.
Dieses können Sie unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg., Registerkarte Einmalbezüge/Sonstige Angaben im Feld Steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr erfassen.
Das Entstehungsprinzip ist nur eingeschränkt zulässig.
Die Voraussetzungen für die Anwendung des steuerlichen Entstehungsprinzips finden Sie hier Dok.-Nr. 1070821 .