Hallo zusammen, wir haben von einer Versicherung eine Gutschrift erhalten für einen MA, der noch bei uns beschäftigt, aber seit Ende 2024 ausgesteuert ist. Die Gutschrift ist für geltend gemachte Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (rückwirkend ab Mai 2023). Vom Betrag her müsste das die Erstattung der Beiträge sein, die bis Ende 2024 noch geleistet wurden (-> Prämienbefreiung wegen Berufsunfähigkeit). Nun stellt sich mir die Frage wie ich das abrechnungstechnisch lösen kann. Muss eine Rückrechnung gemacht werden (obwohl das ja auch nur bis 2024 möglich ist)? Oder kann der Betrag als Kapitalleistung ausbezahlt werden? Vielen Dank vorab.
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