@lohnexperte Vielen Dank für ihre Antwort. Ich hatte nochmals Kontakt mit der Versicherung: Es handelt sich um eine Beitragsrückerstattung rückwirkend ab den 03.05.2023. Die Beiträge wurden weiterhin (aus weitergewährten Bezügen) bezahlt, weil die Ansprüche aus der BU-Versicherung vom Arbeitnehmer erst Ende 2024 geltend gemacht wurden, als klar war, dass er auch in Zukunft sicher nicht mehr arbeiten kann (vorher bestand immer noch Hoffnung). Viele Grüße
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