Hallo, bei Darlehenstilgungen ist es so, wie @Sabrina_Simmerlein Simmerlein es schrieb. Aber schon bei den Zinsen würde ich Rücksprache mit dem Betrieb halten, denn es kann durchaus gewünscht sein, dass die Zinsen in der der Kostenstellenrechnung der entsprechenden Kostenstelle zugerechnet werden sollen. Bei anderen Nettoabzügen kann das übrigens auch so sein. Wir hatten einen Betrieb, bei dem die Arbeitnehmenden eine betriebliche Ferienunterkunft nutzen konnten. Da wurde mit Sachbezügen gearbeitet und Zuzahlungen. Diese mussten auch mit der entsprechenden Kostenstelle gebucht werden, damit für diese Unterkunft Auswertungen erstellt werden konnten. Wenn Sie so etwas mal haben sollten, müssen Sie sich individuelle Nettoabzüge anlegen. Dann klappts auch mit den Kostenstellen.
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