Hallo @SusanneR , tritt ein Mitarbeiter innerhalb eines Monats (nicht zum Monatsende) aus, werden keine 30 SV-Tage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge, sondern die anteiligen SV-Tage herangezogen. Ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht bei einem monatlich entlohnten Arbeitnehmer immer dann, wenn der Anspruch auf Arbeitslohn nicht für einen vollen Monat besteht. Somit entsteht ein Teillohnzahlungszeitraum im Sinne der Sozialversicherung auch bei Beginn oder Ende des Beschäftigungsverhältnis während des Monats. Eine manuelle Änderung der SV-Tage ist daher in LODAS nicht möglich. Gerne schauen wir uns den Sachverhalt mit Ihnen gemeinsam an, um eine individuelle Lösung zu finden. Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Servicekanal an uns.
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