Hallo, nach dem Senden des A1-Antrags übermittelt die Krankenkasse/DRV/Versorgungswerk die A1-Bescheinigung an unser Rechenzentrum. Welche Daten an die Institutionen gesendet wurden, können Sie den Auswertungen 465, 466, 470 oder 472 entnehmen. Die Auswertungen protokollieren die übermittelten Daten pro Arbeitnehmer und Antrag: Auswertung 465 für Ausnahmevereinbarung Auswertung 466 für Entsendung Auswertung 470 für gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte Auswertung 472 für Grenzgänger Die von den Institutionen zurückgemeldeten A1-Bescheinigung können Sie im Programm LODAS Auswertungen ausgeben. Eine Anleitung finden Sie im Dokument 9246317 . Arbeitgeber sind verpflichtet, Daten an die unterschiedlichen Datenannahmestellen elektronisch zu übermitteln. Arbeitgeber sind auch verpflichtet, die entstehenden Rückmeldedaten abzurufen. Mit dem elektronischen Rückmeldeverfahren werden die Rückmeldungen direkt in die Programme LODAS oder Lohn und Gehalt stets aktuell aus dem Rechenzentrum eingespielt. Die Rückmeldungen stammen aus den verschiedenen Datenübermittlungsverfahren. Eine Anleitung wie Sie das elektronische Rückmeldeverfahren einrichten, finden Sie hier: 1021675
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