Hallo, guten Morgen.
heute mal wieder ein Fall, den wir noch nicht hatten und deswegen hoffen, dass uns hier jemand weiterhelfen kann.
Wir erhalten eine Anforderung gesonderte Meldung (ohne Grund GdA 57), also nicht Trennung oder Renteneintritt. Folgender Text im Übernahmeprotokoll:
Nun haben wir in Lodas bei Sozialversicherung>DEÜV nachgesehen. Der Wert "02/2023" wurde nicht ins Feld "Meldezeitraum bis:" übernommen.
Gibt es noch eine andere Stelle im Programm, an der der Anforderungsmonat zu sehen wäre? Wie können wir nachvollziehen, ob die Meldung übermittelt wird? Oder geht das erst nach der nächsten Abrechnung über die Auswertungen 444 und 445?
Vielen Dank euch fürs Mitnachdenken.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich lese da automatisch und würde erst nach der nächsten Abrechnung mal schauen, was genau passiert ist.
In der Hoffnung, dass dann alles erledigt ist. 🙏
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Ok, dann machen wir jetzt erstmal gar nichts .. auch mal gut 😅
Ich habe eben noch ein Hilfedokument gefunden.
rvBEA - elektronische Anforderung von Bescheinigungen - DATEV Hilfe-Center
Hier ist unter Nr. 2 zwar beschrieben, dass die Elterngeldstelle jetzt auch über rvBEA anfordern kann. Leider ist in den Handlungsanweisungen nichts weiter zu BEEG-Bescheinigung zu finden.
Liebe Datev ... dieses Hilfe-Dokument bitte überarbeiten (findet bzw. liest das jemand von Datev ...?)
Hallo Community,
vielen Dank für den Verbesserungsvorschlag.
Ich leite den Hinweis weiter an die zuständigen Kollegen.