Hallo, bitte beachten Sie zu Ihrem Sachverhalt unsere Dokumente 9226175 - Pauschalsteuer (Arbeitsbereich) 1007492 - Angaben zur pauschalierten Steuer für den Mandanten erfassen Haben Sie das vereinfachte Verfahren für die pauschalierte Kirchensteuer gewählt, wird die pauschale Kirchensteuer unabhängig von einer Konfessionszugehörigkeit für alle Mitarbeiter berechnet. Sie können aber auch für jeden kirchensteuerpflichtigen Mitarbeiter den allgemeinen Kirchensteuersatz verwenden. Über die Nichtzugehörigkeit der übrigen Arbeitnehmer muss dann ein Nachweis erbracht werden. Wenn also bei der Direktversicherung die Konfessionszugehörigkeit beachtet werden soll, aktivieren Sie unter Mandantendaten | Steuer | Pauschalsteuer das Kontrollkästchen "Fahrtkosten, Essenszuschuss, Direktversicherung, Sachzuwendungen". Somit wird für den Mitarbeiter, der nicht kirchensteuerpflichtig ist, keine pauschalierte Kirchensteuer berechnet.
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