Hallo,
ich habe letzte Woche den Dezember abgerechnet und entsprechend den Monatsabschluss gemacht. Ich muss nun leider für einen Mitarbeiter eine Korrektur im Vorjahr machen.
Um das Ganze möglichst sauber abzuwickeln, würde ich gerne den Monatsabschluss Dezember zurücksetzen und den MA nochmal neu abrechnen.
Ich habe bisher noch keinen Monatsabschluss zurückgesetzt und daher keine Ahnung, wie sich das auswirkt.
Erstellt das Programm automatisch neue BNW und Lohnsteuerbescheinigungen? (Diese wurden mit dem Abschluss Dezember schon ans Finanzamt übermittelt.)
Und werden diese dann auch richtig korrigiert übermittelt?
Oder muss ich da irgendwie manuell tätig werden?
Vielen Dank vorab.
Hallo,
auf Mandantenebene unter Abrechnung | Rücksetzen Monatsabschluss können sie den Monatsabschluss zurücksetzen. Es ist nur möglich den zuletzt durchgeführten Monatsabschluss zurückzusetzen.
Bei erneutem Monatsabschluss werden alle Auswertungen, die mit dem Monatsabschluss erzeugt wurden (z.B. Lohnsteueranmeldung, Beitragsnachweis (Schätzung), Zahlungsträger, Buchungsbeleg) nochmals neu erstellt, sofern sich etwas an den abgerechneten Werten zum vorherigen Monatsabschluss geändert hat.
Diese Auswertungen stehen dann erneut zur Übermittlung unter Mandant | Daten senden bereit.
Guten Morgen,
ich hätte auch 2 Fragen dazu:
Vielen Dank für Hilfe!
@b_b_ schrieb:Guten Morgen,
ich hätte auch 2 Fragen dazu:
- Wenn ich HEUTE den Monatsabschluss 12/23 zurück setze, was passiert dann mit den bereits am 23.01. im Schätzverfahren an die Krankenkassen übermittelten Beitragsnachweis?
- Sind die bereits für den Januar getätigten Eingaben/Änderungen dann aber nicht weg, oder?
Vielen Dank für Hilfe!
LuG kann das. Schätzverfahren wird automatisch geprüft u. evtl. neu ermittelt. Oder Sie können dann jetzt auch noch manuell das Schätzverf. beeinflussen.