Liebe Community,
Ich bekomme monatlich 1000 Euro als "Fahrkostenzuschuss" mit der Lohnart 2950 auf meinem Gehaltszettel. Könnte bitte jemand kommentieren, ob ich dies unter dem Feld "17" für "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" angeben soll oder Feld 18 ""Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" ob ich es mit meinem Gehalt zusammenrechnen und unter "Bruttoarbeitslohn" angebe?
Vielen Dank für eure Kommentare!
Gibt es keine zugehörige Lohnsteuerbescheinigung ? Ihre Angaben (ich denke Sie meinen in Ihrer ESt- Erklärung ?) müssen schon mit der übermittelten Lohnsteuerbescheinigung übereinstimmen.
Hallo,
die LA 2950 ist laut Dok.-Nr. 5303254 weder steuerfrei noch pauschal versteuert (Zeile 17 bzw. 18 der LStB), sondern steuer- und beitragspflichtig. Insofern würde der FKZ m.E. nicht separat auf der LStB ausgewiesen, sondern sollte m.M.n. in Zeile 3 der LStB (Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und 10.) enthalten sein. Mal prüfen!
Gruß, vw
Hallo,
die von Ihnen angesprochene Lohnart 2950 ist mit dem Lohnartenkern LFD01 hinterlegt. Der Betrag wird ausschließlich in der Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
In unserem Dokument 9226266 Tabelle der DATEV-Standardlohnarten sehen Sie in der Spalte "LA-Kern", welcher Kern für welche Lohnart hinterlegt ist. Im Dokument 9226263 Tabelle der Lohnartenkerne wird in der Spalte "Zeile auf LStB" angezeigt, in welcher Zeile der gebuchte Wert in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wird.
Ich habe leider kein lohnsteuerbescheinigung da mein arbeitsgeber in Ausland ist.