Hallo zusammen,
wir haben in unserem Haus eine tarifliche Altersvorsorge über die Presseversorgung (Obligatorium), bei der 5 % AG- und 2,5 % AN-Beiträge vom Bruttomonatsentgelt berechnet werden. Wenn Mitarbeitende anteilig keine Entgeltfortzahlung mehr erhalten (z. B. wegen Krankheit), wird der Beitrag entsprechend des reduzierten Bruttos gemindert.
Unser Problem: DATEV erkennt diese Kürzung nicht und weist die gekürtze Beitragshöhe als weitergezahltes laufendes Arbeitsentgelt aus. Infolgedessen wird zusammen mit dem Krankengeld das Vergleichsnetto um mehr als 50 € überschritten.
Kennt jemand das Problem oder hat eine Lösung, wie sich das korrekt abbilden lässt? Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, dies im Programm manuell zu beeinflussen oder kennt jemand einen Workaround?
Danke vorab für eure Erfahrungen!
Viele Grüße
Susanne
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
bei einer Unterbrechung mit Bezug einer Sozialleistung (z.B. Krankengeld - Ausfallschlüssel K6) müssen weitergewährte Arbeitgeberleistungen zu einer betrieblichen Altersvorsorge erfasst werden.
Im Zusammenspiel wird bei weitergewährten Arbeitgeberleistungen im EEL-Verfahren gemeldet, ob während eines Sozialleistungsbezuges weitergewährte Arbeitgeberleistungen über 50 EUR vorliegen. In dem Fall wird mit einem Zeitversatz die Höhe der Entgeltersatzleistung automatisch in Lohn und Gehalt zurückgemeldet und übernommen. Anhand der zurückgemeldeten Daten wird der betreffende Monat (in der Regel aufgrund einer automatischen Nachberechnung) neu berechnet.
In Zuge dessen wird auch die Höhe der beitragspflichtigen Einnahme mit dem DEÜV-Meldegrund 51 erstattet.
Weitere Informationen finden Sie unter: Zusammenspiel mit EEL: Weitergewährte Arbeitgeberleistungen (Dok.-Nr. 1007412).