Der Übergang von EÜR zu Buchführung ist mit einigen Vorarbeiten / Geschehnissen verbunden, die schon vor dem 01.01.2025 geplant werden müssen/stattfanden (Erfassung/Feststellung aller Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktiv und Passivposten per 01.01. - Ermittlung Übergangsgewinn), zudem Planung der Organisation der Buchführung/Belege ab 01.01.2025 da ist es kaum vorstellbar dies einfach irgendwie "zu vergessen". Das ist ja nicht nur wie ein Lichtschalter, der am 01.01.2025 um 0 Uhr angeschaltet werden muss.... So ganz kann ich den Wunsch nach einer "Erinnerung" in Kanzlei-Rewe daher nicht nachvollziehen, insbesondere da die Fragestellung keinerlei Details (Berater? Mandant? Hund, Katze, Maus?) enthält, die dies ggf. nachvollziehabr machen würde.
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