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Coronahilfen Schlussabrechnung

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letzte Antwort am 12.09.2024 09:23:15 von mehrkaffee
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Nobby1962
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Hallo in die Runde, Ende September ist ja Abgabetermin für die Schlussabrechnung der Coronahilfen. Nun hat uns unser Steuerberater letzten Freitag seine Ausfertigungen zur Durchsicht als PDF geschickt. Zeitgleich sollen wir die Erklärung des Antragstellers unterschreiben und ausfüllen. Und genau da liegt das Problem. Er hat uns offensichtlich seine Ausfertigungen zwei Mal als PDF geschickt aber die Erklärung des Antragstellers nicht. Ich hoffe jetzt, dass wir das nächste Woche auf die Reihe bekommen, denn sonst wird es aufgrund Urlaubs unsererseits mehr als eng. Zur Frage...kann uns jemand sagen, wie dieses Formular "Erklärung des Antragstellers" aussieht bzw. hat da jemand ein Muster dieses Formulars? Damit ich vielleicht schon mal im Vorfeld checken kann, ob ich die Fragen alle "ohne fremde Hilfe" beantworten und meinem Stb zur Verfügung stellen kann.

 

Vielen Dank und noch einen schönen Sonntag

Oberer
Beginner
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Nachricht 2 von 12
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Hallo, die "Erklärungen des Antragstellers" werden zeitgleich mit der Schlussabrechnung generiert - der Steuerberater hat diese in jedem Fall zur Verfügung. Auf diesen sind auch die ganzen Antragsdaten enthalten, so dass es das eine Blanko-Formular so nicht gibt.

 

Ich würde doch nochmal den Steuerberater bitten, das fehlende Formular zu schicken.

 

vg

T Oberer

andrereissig
Allwissender
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@Nobby1962  schrieb:

Damit ich vielleicht schon mal im Vorfeld checken kann, ob ich die Fragen alle "ohne fremde Hilfe" beantworten…


Das sind keine Fragen.

 

Das sind Erklärungen und Versicherungen Ihrerseits.

 

Diese Erklärungen haben Sie bereits bei der Beantragung einmal abgegeben. Wenn Sie in die alten Antragsunterlagen schauen, finden Sie den Großteil der Angaben da bereits.

 

Das kann Ihnen Ihr Steuerberater nicht helfen, denn das sind Versicherungen, die Sie persönlich (für das Unternehmen) abgeben müssen.

 


@Nobby1962  schrieb:

Ich hoffe jetzt, dass wir das nächste Woche auf die Reihe bekommen, denn sonst wird es aufgrund Urlaubs unsererseits mehr als eng.


Wenn Ihr Steuerberater es innerhalb einer Woche nicht schaffen sollte, einen vergessenen Mailanhang nachzusenden, sollten Sie sich einen neuen Steuerberater suchen.

Live long and prosper!
andrereissig
Allwissender
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Damit es keine schlaflosen Nächte gibt:

 

andrereissig_0-1725815642931.png

 

Wenn Sie bei einer dieser Punkte die Unterstützung des Steuerberaters in Anspruch nehmen müssten, wäre das schon... naja... wundersam.

 

 

Live long and prosper!
Nobby1962
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Guten Morgen und vielen Dank.

Ja, das sollte zu schaffen sein;)

Jetzt brauche ich nur noch die richtige Datei.

 

Gruß

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Nobby1962
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Hallo und vielen Dank.

 

Grüße aus Oberfranken

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Nobby1962
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Gruß aus Oberfranken

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mehrkaffee
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Ich nehme mal für diese Info den aktuellen Thread:

 

 

Wir haben jetzt eine Rückfrage vom Portal mit einer Antwortzeit von 9 Tage erhalten.

 

 

Sonst waren es doch neuerdings immer rd. 3 Wochen / 20 Tage wie auch immer?

 

Was soll das denn jetzt...? Steht auch in der Rückfrage drin im Text ("Bitte Rückmeldung bis zum XX.XX.)

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andrereissig
Allwissender
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Das hatte ich seit der Verlängerung der Antwortzeiten noch nicht.

 

Sicherheitshalber würde ich kurz vor Ablauf der 9 Tage mit Bitte um Fristverlängerung auf die Rückfrage antworten.

Live long and prosper!
AKW
Fachmann
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Darf man fragen, welche Bewilligungsstelle, das man selbst drauf achten kann ob die Fristen stimmen?

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mehrkaffee
Fortgeschrittener
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Berlin...

mehrkaffee
Fortgeschrittener
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Nachricht 12 von 12
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Ich muss mich hier korrigieren, da habe ich bei einer anderen Rückfrage "falsch hingesehen".

 

Die Antwortzeit beträgt 21 Tage... Sorry.

11
letzte Antwort am 12.09.2024 09:23:15 von mehrkaffee
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