Also den Mandanten beibehalten, wenn der Betriebsinhaber ein komplett anderer ist, halte ich für falsch. Beim alten Mandanten alle austreten lassen, beim neuen eintreten (mit Angabe Ersteintrittsdatum). Wenn Arbeitsbescheinigungen notwendig werden, müssen meiner Meinung nach 2 erstellt werden. Eine für den alten Arbeitgeber, eine für den neuen. Das kann man doch nicht alles in einen Topf werfen, nur weil bei Betriebsübergang gewisse Arbeitnehmerrechte erhalten bleiben. Es sind doch steuer- und sv-rechtlich zwei völlig verschiedene Arbeitgeber.
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