Hallo @Jinye, die Überprüfung der Vorbelegung von E-Rechnungen wurde zwischenzeitlich vereinfacht, insbesondere bei ZUGFeRD-Rechnungen. Dadurch werden nun häufiger strukturierte Werte in E-Rechnungen vorbelegt, auch wenn sie möglicherweise nicht den Anforderungen bzw. Spezifikationen der verwendeten E-Rechnungsformate (ZUGFeRD, XRechnung, Peppol Bis Billing) und/oder den Geschäftsregeln der EN16931 entsprechen, um Belegerfassungs- und Buchungsprozesse zu unterstützen. Bitte prüfen Sie, ob das Auswirkungen auf Ihre ZUGFeRD-Rechnungen hat.
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