Meine E-Mail: Guten Tag, Damit SEPA-Überweisungen an die Hamburger Finanzämter reibungslos ausgeführt werden, ist als Zahlungsempfänger immer „Steuerkasse Hamburg“ anzugeben. DATEV hat in der Instititionsverwaltung Finanzamt für Steuererhebung in Hamburg und kann das nicht ändern. Somit wird als Zahlungsempfänger immer Finanzamt für Steuererhebung in Hamburg erzeugt. Meine Mandanten bekommen daher Rückmeldungen zu Verification of Payee. Antwort erhalten: Sehr geehrter Herr ..., vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Hinterlegung bei DATEV ist richtig, weil unser Bundesbankkonto auf den Namen „Finanzamt für Steuererhebung in Hamburg“ lautet. Aus Vereinfachungsgründen wurde als Aliasname zusätzlich „Steuerkasse Hamburg“ hinterlegt, so dass beide Empfängerbezeichnungen zu einem positiven Ergebnis führen sollten. Dies hat leider aus technischen Gründen, die im Hause der Bundesbank liegen, nicht von Beginn an funktioniert. Nach meiner Kenntnis ist das in den ersten Tagen aufgetretene Problem jedoch behoben.
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