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Minijobber nach Lohnfortzahlung

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letzte Antwort am 29.10.2025 17:00:44 von Claudia-
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BKampfl
Beginner
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Nachricht 1 von 8
202 Mal angesehen

Ich habe einen Geringfügig Beschäftigten der nach 6 Wochen aus der Lohnfortzahlungsfrist fällt. Reicht es wenn ich in der Fehlzeiten Verwaltung eine Unterbrechnungsmeldung mache?

Tribseeser
Beginner
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Nachricht 2 von 8
189 Mal angesehen

LODAS: Personaldaten / Fehlzeiten

Datum Beginn eingeben

Grund: Krank über 6 Wochen geringfügig entlohnter AN.

 

Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) erste 6 Wochen?

BKampfl
Beginner
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Nachricht 3 von 8
179 Mal angesehen

Hm, ich habe in der Fehlzeitverwaltung die Krankheitsdauer mit "Entgeltfortzahlung ohne AU Bescheinigung eingegeben. Jetzt sind die 6 Wochen Lohnfortzahlungsdauer rum. 

Muss ich den MA jetzt abmelden oder kann ich "Krankentagegeld bei Krankheit oder Kur" als Unterbrechnungsgrund eingeben?

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Lila_Lohn
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 8
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Hallo,

 

6 Wochen krank ohne AU ist ja von der Sache her nicht möglich. Ist der AG U1-pflichtig?

Der Unterbrechungsgrund ist der von @Tribseeser genannte.

 

BKampfl
Beginner
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Nachricht 5 von 8
124 Mal angesehen

Hallo und schönen Nachmittag,

 

ja, ich habs jetzt gefunden. Manchmal habe ich eine echt lange Leitung Danke für die Unterstützung 🙂

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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 6 von 8
104 Mal angesehen
Entgeltfortzahlung ohne AU Bescheinigung

Die eAU hast du aber schon abgerufen, oder?

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BKampfl
Beginner
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Nachricht 7 von 8
80 Mal angesehen

Der AG ist zwar U1 pflichtig, aber für den Minijobber kam die Meldung das es keine Erstattung nach U1 gibt

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Claudia-
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 8
66 Mal angesehen

Ist der Mitarbeiter nicht U1 pflichtig? Wenn doch dann ist die Krankenkasse auch zur Erstattung verpflichtet. Schließlich zahlt ihr dafür auch Umlagen.

 

Vorausgesetzt ein Krankenschein liegt vor.

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letzte Antwort am 29.10.2025 17:00:44 von Claudia-
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