Hallo zusammen,
über welche Beraternummer legt Ihr eure Unternehmen (DUO) an? Erfolgt die Zuordnung beim Mandanten über die jeweilige Unterberaternummer oder arbeitet ihr hierbei ausschließlich mit der Hauptberaternummer der Kanzlei?
Gibt es hierzu seitens DATEV konkrete Empfehlungen? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus den jeweiligen Vorgehensweisen?
In einem kürzlich geführten Gespräch mit einem externen Berater wurde uns mitgeteilt, dass die Nutzung von Unterberaternummern nicht sinnvoll sei. Daher würden wir gerne eure Einschätzung dazu hören.
Wir haben bis dato sobald der Mandant DUO bekommen hat den Rewe (+ggf. Lohn) umgezogen auf die Unterberaternummer.
Vielen Dank im Voraus.
Beitrag verschoben und Kategorie entfernt durch @Sarah_Reitzmann
Hallo @RamonaD ,
wir legen bei uns alle Fälle unter unserer Beraternummer an, damit wir in allen Fällen die gleichen Auswertungspaket zur Auswahl haben. Die werden nämlich pro Beraternummer gespeichert. Wenn ihr also auch für die Ausgabe der Auswertungen und/oder Erklärungen Kanzlei weit die gleichen Pakete verwenden wollen, ist es sinnvoll die gleiche Beraternummer zu verwenden.
Ansonsten gibt es schon ein paar Punkte, die an der Beraternummer hängen und somit je nach vorgehen abweichen. Uns wurde ursprünglich von der DATEV empfohlen jeden Mandanten unter der eigenen Beraternummer zu speichern, da sagen inzwischen aber auch die DATEV Berater etwas anderes. Entsprechend haben wir inzwischen alle unsere Mandanten auf unsere Beraternummer umgelegt.
Hallo @RamonaD ,
wir hatten es zwischenzeitlich mit den Unterberaternummern versucht.
Es gab eigentlich nur einen "Vorteil":
Wenn der Mandant den Steuerberater gewechselt hat, musste man in der Regel nur einen Übertrag der Daten machen, denn es lief ja alles auf die Unterberaternummer. 😊
Das Problem waren, soweit ich mich erinnere, aber vor allem die Querverbindungen zu anderen Programmen in DATEV.
Hier gab es schon nach kurzer Zeit ein gewisses Durcheinander.
Kurzum, wir haben alles wieder rückgängig gemacht und seither gilt hier:
Unterberaternummer für den Mandanten wegen DUo-Vertrag etc., aber sämtliche Bestände haben ausschließlich Kanzleiberaternummer/Mandantennummer (ZMSD).
Eine einzige Ausnahme gibt es:
Das sind die wenigen Selbstbucher, die über DATEV selbst buchen.
Hier haben wir die Unterberaternummer gelassen, um die Daten besser hin und herspielen zu können (Mandant - RZ - Kanzlei) und falls der Mandant hier selbst DUo nutzen möchte, geht es gar nicht anders.
Viele Grüße
Martin Weinberger
Ich vertrete dann man die2. Gruppe. Wir haben alle DUO-mandate auf einer Unterberaternummer.
1. Bei Mandantenübertrag nutzen wir gern die Übergabe der Beraternummer und fertig
2. Wir hatten in der Vergangenheit das Problem, dass es in der Rechteverwaltung ein Fehler gab und schwupps, konnte Mandant A in die Auswertungen von Mandant B - fand er nicht sonderlich lustig. Mit der Unterberaternummer haben wir die Sicherheit, dass der Mandant nur seine Firmen sehen kann und im Falle eines Zahlendreher eben gar nichts
3. Unsere Mandanten liegen bei uns im Leistungsverbund. Mit den Unterberaternummern ist die Kostentenzuordnung schön einfach.
Genau aufgrund Nr. 2 und die Thematik der Rechte haben wir FiBu + Lohn ebenfalls auf der Unterberaternummer. Steuern bleiben auf der Hauptberaternummer.
Habt ihr das damals dann selbst entschieden oder wurde euch dazu geraten (z.B. von der DATEV)?
Von DATEV-Seite gab es widersprüchliche Aussagen. Wir haben uns dann selbst mit der Thematik auseinandersetzen müssen, da wir eben das Thema hatten, dass Mandant 1 die Daten von Mandant 2 einsehen konnte.
Die DATEV selbst meinte, dass es kein richtig oder falsch gäbe, also habe wir das dann einheitlich mit der Unterberaternummer entschieden.