Die U1-Pflicht richtet sich grundsätzlich nach der Mitarbeiterzahl des Vorjahres. Da waren es ja wohl durchgehend mehr als 30, also keine U1-Pflicht für 2025. Ob es in deinem Fall durch die Entlassungen einen Sondertatbestand gibt, so dass die U1-Pflicht sofort eintritt, müsste mit den Krankenkassen zu klären sein. Die U1-Pflicht an sich musst du nicht ankündigen. Beachten musst du, dass wenn bei einer Krankenkasse schonmal früher U1-Pflicht bestand, der damals gewählte Erstattungssatz weiterhin gilt, wenn du nicht per Wahlerklärung einen neuen wählst. Die Wahlerklärung kannst du über das Lohnprogramm abgeben, sofern du den Januar bis zum 24.1. abrechnest, da sie zur Fälligkeit der Beiträge am 29.1. vorliegen muss. Bei Schätzmandanten geht es vermutlich nur per SV-Meldeportal oder Formular an die Krankenkasse? Weiß ich nicht genau.
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