Hallo zusammen,
habe einen Mandant, der Unternehmen Online nutzt. Das Recht, dass er selbst die eAU Abfrage macht, wurde eingetragen. Es hat sich nun herausgestellt, dass weiterhin viel lieber das SV Meldeportal zur Abfrage genutzt wird -- denn von dort kommt die Rückmeldung zur AU sehr viel schneller als über Datev! Dementsprechend wird nicht mehr gerne die Abfrage über Datev gemacht, ich habe wieder die Erfassung der AU Daten in den Kalender. 😞
Habt Ihr bzw. Eure Mandanten auch diese Erfahrung gemacht?
@Datev - wie ist Eure Antwort dazu ?
Danke & Grüße
Claudia Brauneis
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich weiß nicht, wie es in LuG ist, aber in Lodas kann man in der eAU-Statusübersicht sehen, wann die Anfrage übermittelt wird. Und das ist häufig erst zeitversetzt (über das SV-Meldeportal wird vermutlich direkt abgefragt und auch rückgemeldet, unabhängig von Verarbeitungsläufen?) - wenn in den Mandantendaten erfasst ist, dass die AU erst ab dem 4. Tag vorgelegt werden muss. Kann man umgehen, indem man hier "ab dem 1. Tag" eingibt.
Dennoch habe ich hier z.B. (AU muss ab dem 2. Tag vorgelegt werden) bei AU ab 23.06. und Abfrage am 23.06. erst am 25.6. die DÜ an die KK. Gleichzeitig wird eine Abfrage vom 24.06. für den 23.06. schon früher am Tag am 25.06. übermittelt:
Warum dieser Zeitversatz so erfolgt, wüsste ich auch gerne 🙂
Hallo,
bei uns stellte sich der Sachverhalt ähnlich dar: Die Rückmeldungen der eAU über das SV-Meldeportal erfolgten deutlich schneller als über die Personaldaten in Unternehmen Online. Nach Anpassung der „Vorlagefrist“ durch unseren Steuerberater – von ursprünglich dem 4. Tag auf den 1. Tag – beschleunigte sich die Rückmeldung auch über Unternehmen Online spürbar.
Der Zeitversatz betrifft das eAU-Abfragedatum = Krankmeldedatum, nicht das Datum wann du es eingibst.
Den Zeitversatz auf 1 Tag einzustellen macht schon Sinn, wenn man schnellstens eine Rückmeldung haben möchte.
Allerdings laut Arbeitsvertrag heißt es meistens das man die AU spätestens am 3. Werktag vorlegen muss, wozu eigentlich dieser Zeitversatz sein sollte. Was aber bei einer eAU niemanden außer DATEV interessiert.
Vielen Dank ! Hier war tatsächlich ab dem 4. Tag hinterlegt. Gleich mal geändert und die Info geht sofort an den Mandant, bin gespannt auf dessen Rückmeldung.
...btw - was für ein Käse, oder ? Wenn es tatsächlich "nur" Datev interessiert....
Ja, das ist echt Käse.
Ein Mitarbeiter informiert z.B. über Krankheit und dass der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hat - ab dem 1. Tag. Also rufe ich die eAU natürlich sofort ab, auch wenn arbeitsvertraglich ab dem 4. Krankheitstag eine AU erst notwendig ist.
Nicht sehr praxisnah das Ganze.
Wenigstens kann man die "Grundeinstellung" auf 1. Tag ändern...