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Arbeitsbescheinigung § 312 SGB - Einmalbezüge erfassen

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letzte Antwort am 15.02.2023 09:26:23 von t_r_
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C_Brauneis
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
406 Mal angesehen

Guten Tag zusammen,

 

für eine ehemalige AN, Austritt 15.1.23, wurde im Feb 23 für Jan 23 eine Nachberechnung der Einmalbezüge (Url.abgeltung; Auszahlung Std.) vorgenommen. Diese Einmalbezüge erscheinen nicht in der Arbeitsbescheinigung, es findet sich auch überhaupt kein Feld, in dem man dies manuell eingeben könnte. (L + G) 
Wenn ich die Bescheinigung über das Modul "Bescheinigung" anlege, könnte ich die Einmalzahlung auch händisch erfassen....

 

Danke vorab für Hilfe 🙂

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 2
387 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

eine Urlaubsabgeltung ist nicht als Entgelt zu bescheinigen.

 

Allerdings muss es hier erfasst werden:

 

Personaldaten: Beschäftigung | Kündigung/Entlassung | Zahlungen bei Austritt

 

Diese Erfassung sollte auch auf der Bescheinigung erfolgen.

 

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 15.02.2023 09:26:23 von t_r_
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