Aus aktuellem Anlass: Wo bleibt der Papierkorb ? Ursprünglich war ich ja der Meinung, dass dem Mandanten oder u.U. auch Mitarbeitern dei Löschrechte NICHT vergeben werden, um ungewollte Löschungen zu vermeiden. Dies hat sich in der Praxis leider aus untauglich erwiesen, da oftmals doppelt hochgeladen wurde, weil das Dokument nicht lesbar, krumm oder nicht vollständig war oder schlichtweg Belege hochgeladen wurden, die mit der Steuerakte nichts zu tun haben. So sammelten sich dann unnötig Belege an und wir erhielten die Nachricht, dies und jenes zu löschen, was natürlich nicht im Sinne des Erfinders ist. Allerdings hat eine Mitarbeiterin heute vermeintlich eine Handvoll doppelte Belege gelöscht, bei denen leider auch welche waren, die nur einmal in Meine Steuern hochgeladen wurden (Anschaffung Gebäude mit Anschaffungsnebenkosten) und ich jetzt natürlich beim Mandanten anfragen muss, ob er nochmals schauen kann, welche Belege wir dämlicherweise gelöscht haben und er sie nochmals hochladen würde. Keine Frage, dass er nicht "very amused" sein wird. Insofern erachte ich einen Papierkorb, der zumindest temporär vorhanden sein sollte, um ggf. Belege die innerhalb der letzten 30 Tage gelöscht wurden, wieder herzustellen; alles was älter ist, könnte automatisch gelöscht werden. So würde sich hier auch kein "Dokumenten-Speicher-Monster" entwickeln. Ich hatte mal nachgeschaut, dass die Anfrage seit Anfang 2022 besteht und es bis heute nichts von der DATEV hierzu konkret gab, außer das übliche Aussitzen.
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