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Elektronische Einsprüche - Nachreichen der Begründung

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letzte Antwort am 31.01.2025 08:22:35 von oh2205
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Hauke_Hamann
Erfahrener
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Moin zusammen,

 

ich möchte gern einen einfachen, schnellen Weg (Ja ich weiß!...) haben, um bei einem elektronische eingelegten Einspruch jetzt eine Begründung nachzureichen. Dabei gern eine Verknüpfung zum ursprünglichen Einspruch.

 

Wer hat da Ideen?

 

(SK ist auch schon raus)

 

Danke für Infos!

 

 

Kategorien entfernt durch Moderation

Viele Grüße von der Küste
Hauke Hamann
alex7763
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 17
1683 Mal angesehen

kann man nicht einfach eine sonstige nachricht + pdf des abgelegten einspruches rausschicken?

 

wäre jetzt meine praktikeridee.

 

grüsse

a.skerat

 

rlueke
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 17
1613 Mal angesehen

Ich habe jetzt bei den Einsprüchen gegen die Grundsteuerbescheide einfach die Begründung mittels eines neuen Einspruches nachgereicht. Mal schauen, wie die Finanzverwaltung reagiert, bei der sonstigen Nachricht kann man aber leider das Aktenzeichen nicht eingeben.

Hauke_Hamann
Erfahrener
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Nachricht 4 von 17
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Jap, so auch der Vorschlag aus dem SK.

Neuen Einspruch schreiben und auf den bisherigen verweisen.

 

Super praktisch…… am Gegenteiltag.

Viele Grüße von der Küste
Hauke Hamann
kari2
Einsteiger
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Nachricht 5 von 17
1328 Mal angesehen

Die Frage geht zunächst an @_datev :

 

Hat sich hier vielleicht endlich eine neue Möglichkeit aufgetan?

Die Berliner Finanzämter fordern kurzfristig Begründungen zu den eingelegten Einsprüchen oder Einspruchsrücknahme an.

 

Da kommt garantiert kein Spaß auf, wenn man die mit weiteren (unnötigen) Einsprüchen beschießt

 

@Hauke_Hamann  und nun an alle, die es auf diesem Weg bereits praktiziert haben: Welche Reaktion gab es von Finanzamtsseite?

 

Vielen Dank vorab

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Hauke_Hamann
Erfahrener
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Nachricht 6 von 17
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Wir haben letztlich Folgendes gemacht:

Wo die Begründung fehlte, haben wir sie in diesem neuen fancy Format „Papier“ nachgereicht.

Warum?

Wegen der Textbegrenzung im elektronischen Format des Einspruchs.

 

Ja. 
In 2023, nicht 1991.

Ich schätze mal, dass das kein Datev-Problem ist.

 

Weitere Einsprüche die gleich mit Begründung waren halt ebenfalls gleich auf Papier, weil alles andere zu albern war. 

Viele Grüße von der Küste
Hauke Hamann
salzinger
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 17
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Ich hänge die Begründung als PDF an und umgehe dadurch die Zeichenbegrenzung.

PDF ist natürlich ein einmal generiertes Muster, dass ich für alle Grundsteuer Einsprüche verwende.

 

bodensee
Allwissender
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Nachricht 8 von 17
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Mache ich ebenso.

 

Die sonstige Nachricht geht ebenso, dort haben Sie nicht das Problem der 1000 Zeichen Begrenzung und welches Aktenzeichen wollen sie verweisen ? bei uns in Ba-Wü ist das die Steuernummer und die können Sie in den So Nachrichten natürlich angeben- müssen Sie sogar. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 17
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Hallo kari2,

 

derzeit bietet die ERiC-Schnittstelle der Finanzverwaltung keine weiteren Möglichkeiten.

Im Rahmen der Erweiterungen der Schnittstelle ist von der Finanzverwaltung geplant, auch eine Erweiterung des Einspruchs zuzulassen. 

 

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

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kari2
Einsteiger
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Nachricht 10 von 17
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Hallo an Frau Götz und an alle anderen Beteiligten, die sich hier geäußert haben.

Vielen Dank an Sie.

Ich habe mich entschieden, die Begründungen mit herkömmlichen Briefen nachzureichen.

Und kann nur hoffen, dass die Deutsche Post nicht zu langsam beim Zustellen ist. Denn die Antwortfristen sind kurz mit Androhung der sofortigen Einspruchsentscheidung ohne weitere Anhörung. Da liegen die Nerven blank.

Die PIN-AG braucht in Berlin acht Tage für die Zustellung von Behördenpost.

Mit freundlichen Grüßen

kari2

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oh2205
Beginner
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Nachricht 11 von 17
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Hallo Frau Götz,

 

ich möchte das Thema hier gern aktuell aufgreifen. Nach meiner Kenntnis sind im ELSTER-Portal (was ja die EriC-Schnittstellen repräsentiert) inzwischen deutlich mehr Formulare für Nachrichten an die Finanzverwaltung vorhanden, als uns in der DATEV-Umgebung "Digitale Kommunikation mit Institutionen" angeboten werden, u.a. auch ein Formular "Einspruch ergänzen...", was das anliegen des Kollegen hier betrifft.

 

Zum Jahreswechsel wurde das Formular "Einspruch gegen sonstigen Verwaltungsakt" eingebaut - DANKE dafür, das war nun auch dringend nötig. Aber es fehlen nun noch weitere zahlreiche Formulare, die die digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung in der DATEV-Umgebung verbessern würden.

 

Freundliche Grüße

 

Holger Kunadt

 

karlhörterer
Aufsteiger
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Nachricht 12 von 17
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Da ja die 2000 Zeichen pro Begründung gelten, könnten Sie mit dem Pluszeichen "Weitere Begründung  hinzufügen"  um weitere 2000 Zeichen erhöhen. Das geht mehrfach und man kann dadurch beliebig viel Begründungsvolumen generieren. 

 

Gruß

Karl Hörterer

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koecke
Einsteiger
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Nachricht 13 von 17
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Danke @oh2205, gut zu wissen 🙂

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oh2205
Beginner
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Nachricht 14 von 17
449 Mal angesehen

Danke für Ihre Antwort.

 

Ihr Hinweis löst aber nicht das Problem des "Nachschiebens" von Begründungen, was nicht selten vorkommt in den Fällen 

 

- Einspruch fristwahrend eingelegt, Begründung später nachreichen,

- Erwiderung auf Stellungnahmen, Anforderungen, Erörterungen des Finanzamtes während des Verfahrens.

 

Freundliche Grüße

 

Holger Kunadt

 

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DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Filchner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 15 von 17
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Hallo Herr Kunadt,

 

eine Umsetzung z.B. für "Einspruch ergänzen" wird im Programm elektronischer Einspruch nicht mehr erfolgen. Diese und andere Erweiterungen wie z.B. Einspruch Rücknahme sowie mehrere Verwaltungsakte pro Einspruch sind sehr aufwendig und tiefgreifend für die Software, das eine Umsetzung nur in "EinspruchNext" (Online) erfolgen soll.

 

Freundliche Grüße,

 

Susanne Filchner

 

 

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Hauke_Hamann
Erfahrener
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Nachricht 16 von 17
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Oh, @Susanne_Filchner ,

 

wann kommt denn das wohl? Nur so grob.

Viele Grüße von der Küste
Hauke Hamann
oh2205
Beginner
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Nachricht 17 von 17
285 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

die Frage nach dem WANN halte ich tatsächlich auch für drängend!!! Dem Vernehmen von Kollegen nach, ist der Wettbewerb bei der Umsetzung der ELSTER-Formulare in die jeweilige Arbeitsumgebung schon viel weiter.

 

Freundliche Grüße

 

Holger Kunadt

 

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letzte Antwort am 31.01.2025 08:22:35 von oh2205
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