Moin zusammen,
ich möchte gern einen einfachen, schnellen Weg (Ja ich weiß!...) haben, um bei einem elektronische eingelegten Einspruch jetzt eine Begründung nachzureichen. Dabei gern eine Verknüpfung zum ursprünglichen Einspruch.
Wer hat da Ideen?
(SK ist auch schon raus)
Danke für Infos!
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Gelöst! Gehe zu Lösung.
kann man nicht einfach eine sonstige nachricht + pdf des abgelegten einspruches rausschicken?
wäre jetzt meine praktikeridee.
grüsse
a.skerat
Ich habe jetzt bei den Einsprüchen gegen die Grundsteuerbescheide einfach die Begründung mittels eines neuen Einspruches nachgereicht. Mal schauen, wie die Finanzverwaltung reagiert, bei der sonstigen Nachricht kann man aber leider das Aktenzeichen nicht eingeben.
Jap, so auch der Vorschlag aus dem SK.
Neuen Einspruch schreiben und auf den bisherigen verweisen.
Super praktisch…… am Gegenteiltag.
Die Frage geht zunächst an @_datev :
Hat sich hier vielleicht endlich eine neue Möglichkeit aufgetan?
Die Berliner Finanzämter fordern kurzfristig Begründungen zu den eingelegten Einsprüchen oder Einspruchsrücknahme an.
Da kommt garantiert kein Spaß auf, wenn man die mit weiteren (unnötigen) Einsprüchen beschießt
@Hauke_Hamann und nun an alle, die es auf diesem Weg bereits praktiziert haben: Welche Reaktion gab es von Finanzamtsseite?
Vielen Dank vorab
Wir haben letztlich Folgendes gemacht:
Wo die Begründung fehlte, haben wir sie in diesem neuen fancy Format „Papier“ nachgereicht.
Warum?
Wegen der Textbegrenzung im elektronischen Format des Einspruchs.
Ja.
In 2023, nicht 1991.
Ich schätze mal, dass das kein Datev-Problem ist.
Weitere Einsprüche die gleich mit Begründung waren halt ebenfalls gleich auf Papier, weil alles andere zu albern war.
Ich hänge die Begründung als PDF an und umgehe dadurch die Zeichenbegrenzung.
PDF ist natürlich ein einmal generiertes Muster, dass ich für alle Grundsteuer Einsprüche verwende.
Mache ich ebenso.
Die sonstige Nachricht geht ebenso, dort haben Sie nicht das Problem der 1000 Zeichen Begrenzung und welches Aktenzeichen wollen sie verweisen ? bei uns in Ba-Wü ist das die Steuernummer und die können Sie in den So Nachrichten natürlich angeben- müssen Sie sogar.
Hallo kari2,
derzeit bietet die ERiC-Schnittstelle der Finanzverwaltung keine weiteren Möglichkeiten.
Im Rahmen der Erweiterungen der Schnittstelle ist von der Finanzverwaltung geplant, auch eine Erweiterung des Einspruchs zuzulassen.
Freundliche Grüße
Susanne Götz
DATEV eG
Hallo an Frau Götz und an alle anderen Beteiligten, die sich hier geäußert haben.
Vielen Dank an Sie.
Ich habe mich entschieden, die Begründungen mit herkömmlichen Briefen nachzureichen.
Und kann nur hoffen, dass die Deutsche Post nicht zu langsam beim Zustellen ist. Denn die Antwortfristen sind kurz mit Androhung der sofortigen Einspruchsentscheidung ohne weitere Anhörung. Da liegen die Nerven blank.
Die PIN-AG braucht in Berlin acht Tage für die Zustellung von Behördenpost.
Mit freundlichen Grüßen
kari2
Hallo Frau Götz,
ich möchte das Thema hier gern aktuell aufgreifen. Nach meiner Kenntnis sind im ELSTER-Portal (was ja die EriC-Schnittstellen repräsentiert) inzwischen deutlich mehr Formulare für Nachrichten an die Finanzverwaltung vorhanden, als uns in der DATEV-Umgebung "Digitale Kommunikation mit Institutionen" angeboten werden, u.a. auch ein Formular "Einspruch ergänzen...", was das anliegen des Kollegen hier betrifft.
Zum Jahreswechsel wurde das Formular "Einspruch gegen sonstigen Verwaltungsakt" eingebaut - DANKE dafür, das war nun auch dringend nötig. Aber es fehlen nun noch weitere zahlreiche Formulare, die die digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung in der DATEV-Umgebung verbessern würden.
Freundliche Grüße
Holger Kunadt
Da ja die 2000 Zeichen pro Begründung gelten, könnten Sie mit dem Pluszeichen "Weitere Begründung hinzufügen" um weitere 2000 Zeichen erhöhen. Das geht mehrfach und man kann dadurch beliebig viel Begründungsvolumen generieren.
Gruß
Karl Hörterer
Danke für Ihre Antwort.
Ihr Hinweis löst aber nicht das Problem des "Nachschiebens" von Begründungen, was nicht selten vorkommt in den Fällen
- Einspruch fristwahrend eingelegt, Begründung später nachreichen,
- Erwiderung auf Stellungnahmen, Anforderungen, Erörterungen des Finanzamtes während des Verfahrens.
Freundliche Grüße
Holger Kunadt
Hallo Herr Kunadt,
eine Umsetzung z.B. für "Einspruch ergänzen" wird im Programm elektronischer Einspruch nicht mehr erfolgen. Diese und andere Erweiterungen wie z.B. Einspruch Rücknahme sowie mehrere Verwaltungsakte pro Einspruch sind sehr aufwendig und tiefgreifend für die Software, das eine Umsetzung nur in "EinspruchNext" (Online) erfolgen soll.
Freundliche Grüße,
Susanne Filchner
Oh, @Susanne_Filchner ,
wann kommt denn das wohl? Nur so grob.
Guten Morgen,
die Frage nach dem WANN halte ich tatsächlich auch für drängend!!! Dem Vernehmen von Kollegen nach, ist der Wettbewerb bei der Umsetzung der ELSTER-Formulare in die jeweilige Arbeitsumgebung schon viel weiter.
Freundliche Grüße
Holger Kunadt