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Elektronische Einsprüche - Nachreichen der Begründung

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letzte Antwort am 14.12.2023 15:27:58 von kari2
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Hauke_Hamann
Fortgeschrittener
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774 Mal angesehen

Moin zusammen,

 

ich möchte gern einen einfachen, schnellen Weg (Ja ich weiß!...) haben, um bei einem elektronische eingelegten Einspruch jetzt eine Begründung nachzureichen. Dabei gern eine Verknüpfung zum ursprünglichen Einspruch.

 

Wer hat da Ideen?

 

(SK ist auch schon raus)

 

Danke für Infos!

 

 

Kategorien entfernt durch Moderation

Viele Grüße von der Küste
Hauke Hamann
alex7763
Aufsteiger
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kann man nicht einfach eine sonstige nachricht + pdf des abgelegten einspruches rausschicken?

 

wäre jetzt meine praktikeridee.

 

grüsse

a.skerat

 

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rlueke
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 10
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Ich habe jetzt bei den Einsprüchen gegen die Grundsteuerbescheide einfach die Begründung mittels eines neuen Einspruches nachgereicht. Mal schauen, wie die Finanzverwaltung reagiert, bei der sonstigen Nachricht kann man aber leider das Aktenzeichen nicht eingeben.

Hauke_Hamann
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 10
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Jap, so auch der Vorschlag aus dem SK.

Neuen Einspruch schreiben und auf den bisherigen verweisen.

 

Super praktisch…… am Gegenteiltag.

Viele Grüße von der Küste
Hauke Hamann
kari2
Einsteiger
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Nachricht 5 von 10
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Die Frage geht zunächst an @_datev :

 

Hat sich hier vielleicht endlich eine neue Möglichkeit aufgetan?

Die Berliner Finanzämter fordern kurzfristig Begründungen zu den eingelegten Einsprüchen oder Einspruchsrücknahme an.

 

Da kommt garantiert kein Spaß auf, wenn man die mit weiteren (unnötigen) Einsprüchen beschießt

 

@Hauke_Hamann  und nun an alle, die es auf diesem Weg bereits praktiziert haben: Welche Reaktion gab es von Finanzamtsseite?

 

Vielen Dank vorab

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Hauke_Hamann
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 10
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Wir haben letztlich Folgendes gemacht:

Wo die Begründung fehlte, haben wir sie in diesem neuen fancy Format „Papier“ nachgereicht.

Warum?

Wegen der Textbegrenzung im elektronischen Format des Einspruchs.

 

Ja. 
In 2023, nicht 1991.

Ich schätze mal, dass das kein Datev-Problem ist.

 

Weitere Einsprüche die gleich mit Begründung waren halt ebenfalls gleich auf Papier, weil alles andere zu albern war. 

Viele Grüße von der Küste
Hauke Hamann
salzinger
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 10
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Ich hänge die Begründung als PDF an und umgehe dadurch die Zeichenbegrenzung.

PDF ist natürlich ein einmal generiertes Muster, dass ich für alle Grundsteuer Einsprüche verwende.

 

bodensee
Experte
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Mache ich ebenso.

 

Die sonstige Nachricht geht ebenso, dort haben Sie nicht das Problem der 1000 Zeichen Begrenzung und welches Aktenzeichen wollen sie verweisen ? bei uns in Ba-Wü ist das die Steuernummer und die können Sie in den So Nachrichten natürlich angeben- müssen Sie sogar. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo kari2,

 

derzeit bietet die ERiC-Schnittstelle der Finanzverwaltung keine weiteren Möglichkeiten.

Im Rahmen der Erweiterungen der Schnittstelle ist von der Finanzverwaltung geplant, auch eine Erweiterung des Einspruchs zuzulassen. 

 

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

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kari2
Einsteiger
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Nachricht 10 von 10
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Hallo an Frau Götz und an alle anderen Beteiligten, die sich hier geäußert haben.

Vielen Dank an Sie.

Ich habe mich entschieden, die Begründungen mit herkömmlichen Briefen nachzureichen.

Und kann nur hoffen, dass die Deutsche Post nicht zu langsam beim Zustellen ist. Denn die Antwortfristen sind kurz mit Androhung der sofortigen Einspruchsentscheidung ohne weitere Anhörung. Da liegen die Nerven blank.

Die PIN-AG braucht in Berlin acht Tage für die Zustellung von Behördenpost.

Mit freundlichen Grüßen

kari2

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letzte Antwort am 14.12.2023 15:27:58 von kari2
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