Hmm...über die Frage, wer tatsächlich von hinten durch die Brust ins Auge agiert, lässt sich streiten. Sicherlich ist der Weg über den DATEV E-Rechnungsserver (ist übrigens KEIN Portal) in manchen Szenarien etwas unflexibel. Aber wenn Ämter es nicht auf die Reihe bekommen, ihre empfangenen E-Rechnungen durch gezielte Vergabe von Zustelladresse und Leitweg-ID nicht zum richtigen Sachbearbeiter weiterzuleiten - und dann am besten den E-Mail Text noch ausdrucken, nur um den richtigen Sachbearbeiter zu ermitteln, dann ist das an Umständlichkeit kaum noch zu übertreffen. Manche Ämter WOLLEN UNBEDINGT eine XRechnung (nur XML), verlangen dann aber vom Rechnungsersteller noch ein PDF, weil sie das XML nicht lesen können / wollen. ???? Warum dann nicht gleich ein ZUGFeRD 2.0, in dem PDF und XML steckt? Weiß kein Mensch... Aber jetzt noch ein paar praktische Tipps: Normalerweise hat man als Rechnungsersteller genügend Möglichkeiten innerhalb der Rechnungserstellung im Auftragswesen zu definieren, an wen die Rechnung gehen soll: Sollte man tatsächlich im Nachgang nochmal per E-Mail versenden wollen, macht man das am besten aus der Dokumentenablage (oder aus der "Schnellinfo Dokumente" im Auftragswesen), nachdem die E-Rechnung versendet und archiviert ist. Bei XRechnungen, bei denen die Sichtkomponente fehlt (aber der Empfänger diese verlangt????) muss man wahrscheinlich den Weg über die Datenvisualisierung gehen. D.h. das E-Rechnungsdokument öffnen und von dort aus z.B. drucken oder senden.
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