Hallo Herr Kulmey, grundsätzlich sollte die Frage gestellt werden, ob es überhaupt bei Ihren Mandanten erforderlich ist, die Stammdaten der Geschäftspartner in Unternehmen online zu speichern. Wir wissen, dass es -speziell bei langjährigen Nutzern von Unternehmen online- üblich ist, aber es gibt oftmals keine fachliche Notwendigkeit dafür. Grund: Der Buchungsassistent (OCR) ist mittlerweile so ausgerichtet, dass bei Wiedererkennung des Geschäftspartners alle relevanten Werte in der Belegerfassung vorbelegt werden. Das sehen Sie auch, wenn Sie in der Erfassungsmaske mit der Maus über die Felder gehen: Die Werte kommen in der Regel aus dem Beleg oder aus der Beleg-Historie. Wenn Sie viele Lieferantenbelege haben, die schlecht lesbar sind, kann es Sinn machen, die Stammdaten noch zu halten/pflegen. Ansonsten kann man sich überlegen, ob der Aufwand notwendig ist. Bei neuen Geschäftspartnern kann man die FIBU-Kontonummer offen lassen, durch das zurückschreiben der Buchungsinformationen ist die Information beim nächsten Beleg des Geschäftspartners im OCR-speicher und wird vorgeschlagen. Wer trotzdem gerne die Geschäftspartnerdaten in Unternehmen online vorhalten möchte, kann bei neuen Kunden/Lieferanten die erforderlichen Daten einpflegen. Mittlerweile können Sie sich sogar die nächste freie Kontonummer vom Programm vorschlagen lassen (nur ratsam, wenn die FiBu-Kontonummern bei allen Geschäftspartnern in Unternehmen online gepflegt sind, z.B. durch die erstmalige Übernahme der Daten aus dem DATEV-Rechungswesen-Programm). Mit der Übergabe der Belegdaten an das Rechnungswesen-Programm muss ggf. nur noch der Name des neuen Debitoren/Kreditoren ergänzt werden, um den neuen Geschäftspartner buchen zu können. Ein Gesamtabgleich der Geschäftspartnerdaten funktioniert aktuell nur über den Export in Stammdaten online und sollte nur bei Bedarf oder 1 bis 2 mal im Jahr vorgenommen werden. Diese Tätigkeit können Sie in der Kanzlei selbst durchführen, indem Sie in Unternehmen online die Daten exportieren und ins Rechnungswesen einspielen. Der Mandant muss dafür nichts tun oder senden. Im Moment analysieren wir, inwiefern das Speichern der Geschäftspartnerdaten in Unternehmen online vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung zielführend ist. Gerne können Sie (oder andere Community-Teilnehmer) Ihre Erfahrungen beim Arbeiten ohne Geschäftspartnerstamm hier schildern. Oder Sie haben eindeutige Beispiele dafür, warum es unbedingt erforderlich ist, dass die Geschäftspartnerdaten gepflegt sein sollen (z.B. weil man die Kundendaten für Auftragswesen online braucht). Diese Erfahrungen würden wir gerne in unsere Überlegungen einfließen lassen. Freundliche Grüße, Gert Wassenaar DATEV eG
... Mehr anzeigen