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Festgeschriebene Belege in Auftragswesen Online sind nicht fest

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letzte Antwort am 25.02.2016 13:18:36 von Gerardus_Wassenaar
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jenos_mildener
Einsteiger
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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Festschreiben eines Beleges in Auftragswesen Online schreibt den Beleg leider nicht wirklich fest.

Während die Beleginhalte nicht mehr geändert werden können, wird bei jedem weiteren Druck oder jeder erneuten Bereitstellung das aktuelle Belegformular benutzt inkl. aller Änderungen, die seit der Festschreibung erfolgt sind. Das bedeutet, dass man nach Formularänderung den Beleg nie wieder so aus dem System bekommt, wie man ihn festgeschrieben hat.

Liebe DATEV-Programmierer, das kann bitte nicht Ihr Ernst sein und muss schnellstens geändert werden.

Beste Grüße,

Jens Mildner

DATEV-Mitarbeiter
Gerardus_Wassenaar
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrter Herr Mildner,

die Rechnungen und Gutschriften/Rechnungskorrekturen werden beim Bereitstellen für den Berater in Belegverwaltung online bzw. Belege online abgelegt. Hier ist neben den Daten auch das Layout der Belege unveränderbar. Somit bekommen Sie die Belege wieder so aus dem System, wie Sie sie festgeschrieben hatten.

Mit freundlichen Grüßen,
Gert Wassenaar
DATEV eG

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jenos_mildener
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Sehr geehrter Herr Wassenaar,

mit "System" meine ich Auftragswesen Online und nicht eine angeschlossene Belegverwaltung.

Wie bilden Sie denn den Fall ab, wenn der Beleg in Belegverwaltung online bzw. Belege online verloren geht oder schon die Bereitsstellung nicht klappt, und der Bearbeiter bemerkt das erst nach einer Formularänderung in AO? Oder die Rechnungen werden nur ausgedruckt und versandt ohne Belege online, und später soll ein Duplikat gezogen werden?

Beste Grüße,

Jens Mildner

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DATEV-Mitarbeiter
Gerardus_Wassenaar
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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359 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Mildner,

die von Ihnen beschriebenen Anwendungsszenarien zeigen, dass Auftragswesen online als Modul von DATEV Unternehmen online stets im Zusammenspiel mit Belege online / Belegverwaltung online  zu sehen ist.

Belege sind bis zum Ablauf der gesetzlichen/organisatorischen Aufbewahrungsfristen in Belege online / Belegverwaltung online archiviert.

Wir empfehlen, alle Belege in Auftragswesen online bereitzustellen, bevor Sie umsatzsteuerrelevanten Angaben in den Belegvorlagen ändern. Wir werden dieses von Ihnen thematisierte Anwendungsszenario – vielen Dank dafür an dieser Stelle – zum Anlass nehmen, zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang eine Optimierung der Arbeit mit Auftragswesen online herbeigeführt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Gert Wassenaar

DATEV eG

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letzte Antwort am 25.02.2016 13:18:36 von Gerardus_Wassenaar
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