Hallo liebe Community, folgender Sachverhalt ist bei uns erstmals vorgekommen und wir fragen uns, wie wir künftig damit umgehen sollen. Eine Arbeitnehmerin wurde im Jahr 2012 unsererseits mit 1111 bei der Kasse angemeldet. Daraufhin haben wir ein Schriftstück seitens der Kasse erhalten, dass aufgrund vorliegender Erwerbsminderungsrente mit 3101 zu melden sei. Dieses wurde unserseits entsprechend umgesetzt und seitdem so abgerechnet. Sämtliche Meldungen an die Kasse sind seitdem so gelaufen und auch bei einer Betriebsprüfung gab es keine Beanstandung. Vor einigen Wochen haben wir nun einen Anruf der Kasse erhalten, dass die Erwerbsminderungsrente seit 2017 nicht mehr vorliegen würde. Wir sollen bitte rückwärts die letzten 4 Jahre melden und verbeitragen. Das haben wir entsprechend zurück gewiesen und auf das vorliegende Schriftstück verwiesen. Der Sachverhalt ist weiterhin in Klärung. 2022 wird korrigiert, was mit der Zeit 2017 bis 2021 ist will die Kasse noch klären. Hatte schonmal jemand einen solchen Fall? Sind wir als abrechnende Stelle verpflichtet, dass vorliegen der Erwerbsminderungsrente regelmäßig zu prüfen? Wenn ja, wie soll das gehen? Nach meinem Verständnis muss der Mitarbeiter Änderungen an die Rentenversicherung melden, nicht an uns. Weiterhin sind wir der Meinung, dass die Kasse hätte an uns melden müssen. Die Kasse bestätigt auch, dass die Meldung der Rentenversicherung an die Kasse erfolgt ist. Dort findet aber wohl technisch kein Abgleich zur Meldung statt und daher gab es auch keine Meldung an uns. Mir ist bewusst, dass ich hier keine rechtliche Beratung erhalte. Uns geht es ausschließlich um den Meinungsaustausch bzw. haben wir Hoffnung, dass jemand eine Rechtsquelle hat, die den Sachverhalt klärt. Aufgrund der finanziellen Auswirkungen (Verbeitragung 4 Jahre rückwärts - da kommt schon was zusammen) ist der Sachverhalt zudem ja vielleicht auch für andere zur Vermeidung etwaiger Ansprüche durch die Kasse interessant. Vielen Dank vorab. Gruß Daniel Voß
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