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Rückmeldung eAU bei mehr als 6 Wochen - Hinweis wäre sinnvoll

Abgelehnt
letzte Antwort am 29.03.2024 21:21:13 von dtx
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Als Steuerberater möchte ich, dass bei einer Rückmeldung einer eAU für mehr als 42 Tage ein entsprechender Hinweis kommt, damit dies gleich entsprechend angepasst werden kann.

 

Wenn aktuell eine Rückmeldung erfolgt, bei der die 42 Tage Entgeltfortzahlung überschritten sind, wird dies ohne weiteren Hinweis in die Fehlzeiten übernommen

 

Uwe_Lutz_0-1677137446396.png

 

Ich habe dann in LODAS eine Fehlzeit, die man normalerweise selbst nicht erfassen kann:

 

Uwe_Lutz_1-1677137507652.png

 

Okay, beim Senden erhalte ich über den Prüflauf den Hinweis, dass die 6-Wochen-Frist überschritten ist. Ich würde mir aber wünschen, dass dieser Hinweis gleich bei der Übernahme kommt.

 

Eine automatische Aufteilung der Fehlzeit, in Entgeltfortzahlung und Krankengeld (das wäre natürlich noch besser als Lösung) halte ich für schwierig, zumal das Programm ja nicht wissen kann, was nach den sechs Wochen kommt (Krankengeld, Verletztengeld ...).


Viele Grüße

Uwe Lutz

Status: Abgelehnt

Hallo Community,

 

in LODAS kann aufgrund der Programmlogik bei der Übernahme von Rückmeldungen noch keine Prüfung erfolgen. Aus diesem Grund kann zu diesem Zeitpunkt auch kein Hinweis ausgegeben werden. Erst wenn die Daten übernommen wurden, kann eine Prüfung erfolgen. Die Prüfung kann durch den Prüflauf angestoßen werden. Bei Lohn und Gehalt erhalten Sie einen Hinweis im Rückmeldeprotokoll.

 

Ich wünsche allen schöne Osterfeiertage.

 

Viele Grüße 

Sandra Winkler

8 Kommentare
Uwe_Lutz
Überflieger
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Auch für AU-Zeiten in den ersten vier Wochen (noch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung) sollte ein entsprechender Hinweis bei der Übernahme aufgenommen werden:

 

Einspielen von Fehlzeiten während der Wartezeit - DATEV-Community - 341006

danielvoss
Einsteiger
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Auf den Hinweis beim Senden würde ich mich hier ehrlich gesagt auch nicht verlassen wollen. Erfolgt die Rückmeldung der  Arbeitsunfähigkeit nach der Abrechnung müsste das Fehlerprotokoll des Folgemonats noch auf den Fehler des Vormonats verweisen.

 

Ob das überhaupt der Fall ist müsste ja für alle denkbaren Konstellationen getestet werden (in Ihrem Fall ist es jetzt Krankengeld aufgrund der Überschreitung der 6 Wochen Entgeltfortzahlung, in unserem Fall ja die 4 Wochen Wartezeit -> gibt das Programm in beiden Fällen einen Hinweis/Fehler über das Hinweis-/Fehlerprotokoll aus? Gibt es weitere denkbare Konstallationen?)

JVogel
Einsteiger
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Ich finde die Idee sehr gut, meines Erachtens kann dies jedoch nur funktionieren, wenn EINE eAU über einen Zeitraum von 42 Tagen erstellt. In den meisten Fällen werden jedoch Folgebescheinigungen für kürzere Zeiten übermittelt. 

 

Daraus geht allerdings nicht hervor ob es sich um ein dieselbe Erkrankung handelt - da hilft dann nur der Anruf beim Mandanten oder besser: der Krankenkasse

 

Meines Erachtens fehlt bei der eAU ein Kennzeichen ob es sich um die selbe oder eine andere Erkrankung handelt.

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Winkler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Status geändert in: In Prüfung
 
zwilling
Einsteiger
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Hallo,

 

ähnlich würde ich mich da für LuG anschließen.

Es wär schön, wenn bei bereits bestehendem Krankengeldbezug und einer anschließenden Folgekrankmeldung ein entsprechender Hinweis (LN24132) erscheint. LuG trägt "Krank mit Lohnfortzahlung ein", was zu fälschlicher Gehaltsberechnung führen kann.

 

Ein schönes Wochenende euch/ Ihnen allen.

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Winkler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Status geändert in: Abgelehnt

Hallo Community,

 

in LODAS kann aufgrund der Programmlogik bei der Übernahme von Rückmeldungen noch keine Prüfung erfolgen. Aus diesem Grund kann zu diesem Zeitpunkt auch kein Hinweis ausgegeben werden. Erst wenn die Daten übernommen wurden, kann eine Prüfung erfolgen. Die Prüfung kann durch den Prüflauf angestoßen werden. Bei Lohn und Gehalt erhalten Sie einen Hinweis im Rückmeldeprotokoll.

 

Ich wünsche allen schöne Osterfeiertage.

 

Viele Grüße 

Sandra Winkler

metalposaunist
Unerreicht
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Na dann hoffen wir mal stark, dass mit LOON - Lohn online, so eine Prüfung erfolgen kann, wenn wir die on-premises Software nicht mehr brauchen und Cloud-only arbeiten. Hm, bin gespannt, was @Personio draus machen würde. 

dtx
Aufsteiger
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Der Wunsch ist insofern nachvollziehbar, als die eAU ja aus derselben Himmelsrichtung komme, in die man ggf. vorher  telefonisch angefragt hat, was frau / man im Lohnbüro davon halten solle. Schließlich werden die Belegschaften im Durchschnitt älter und damit die Wahrscheinlichkeiten geringer, daß man für Konstellationen, in denen die Lfz überraschend doch nicht endet, zwangsläufig die Treppe hinuntergefallen sein müsse. Nun wird nicht immer erst die eine und danach die andere Krankheit auskuriert, sondern das gestaltet sich schon mal fast so wie die Zuweisungen in einer File Allocation Table. Da könnte auch der AN mal den Überblick verloren haben, wieviel Lfz. ihm aktuell noch wofür zustehe: Während es für das Herz nun schon lang Krankengeld gäbe, hätte der AG für die Galle noch drei Wochen zu zahlen und für Lungeninfekte vier ... 

Abgelehnt
letzte Antwort am 29.03.2024 21:21:13 von dtx
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