Wir nutzen auch die Lohnart 203 für unsere Minijobber. Uns ist aufgefallen, dass beim Lohnjournal Einzelaufstellung (Auswertung 26) die Pauschale Lohnsteuer nicht abgezogen worden ist. Das heißt, es wurde nur der KV-Beitrag, der RV-Beitrag und die Umlage-Insolvenz berechnet. Laut Beitrag von der Minijob-Zentrale Einmalzahlungen im Minijob - Was zu beachten ist - Minijob Magazin muss auch die Pauschalsteuer für die Einmalzahlung gezahlt werden. Das heißt, wenn die Einmalzahlung z.B. 200,00 € beträgt, muss 4,00 € als Pauschale Lohnsteuer abgeführt werden. In der Lohnart 203 ist Folgendes hinterlegt: Steuer- und SV-Behandlung: Bez. steuer- u. sv-pfl. Verst. ü. Jahrestab. Ist diese Auswahl für die Minijobber auch wirklich richtig, da bei dieser Auswahl keine Pauschale Lohnsteuer ausgeführt wird. Unsere letzte SV-Prüfung war im April 2025. Da wurde nichts beanstandet.
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