Ab LODAS 15.2 hat man zwar bei den Personaldaten unter "Abweichender Kontoinhaber" jetzt 70 Stellen zur Verfügung, aber den Krankenkassen nur hat man weiterhin nur 22 Stellen für die Krankenkassenbezeichnung.
Beispiel:
statt
HEK Hanseatische Krankenkasse
kann man nur
HEK Hanseatische Krank
schreiben.
Die Krankenkasse schreibt folgendes:
"Bitte beachten Sie, dass es bei Überweisungen ab dem 05.10.2025 besonders wichtig ist, bei Überweisungen an uns als Empfängernamen "HEK Hanseatische Krankenkasse", exakt in dieser Schreibweise, anzugeben. Passen Sie den Namen bitte auch in Ihren Überweisungsvorlagen im Online-Banking, Ihren Banking-Anwendungen oder anderen Systemen (z.B. Finanzbuchhaltung / ERP) an."
Wie kann man dies am Besten lösen.
Meiner Meinung nach sollte, wie bei den Personaldaten, auch 70 Stellen zu Verfügung gestellt werden.
Vielen Dank für Eure Ideen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
laut dem Dokument Allgemeine Fragen und Antworten zu Verification of Payee wird die Bezeichnung der Krankenkasse in Lodas nicht für die Zahlungsdatei herangezogen:
Die Bezeichnung der Krankenkasse wird nicht für die Erstellung der Zahlungsdatei herangezogen.
und
Die Institutionen (Finanzamt, Krankenkasse oder Versorgungswerke) stellen DATEV den Empfängernamen bereit. Dieser bereitgestellte Empfängername wird identisch bei der Erstellung der Überweisungsdatei übernommen.
Das können sie nicht selber lösen
Der Zahlungsempfänger für die Institutionen kann nicht von uns Nutzern angepasst werden.
Das kann nur die Datev.
Der Name hat nichts mit dem Zahlungsempfänger zu tun
Wir raten den Mandanten hier die Hinweise zu Abweichungen zu ignorieren.
Jede Überweisung händisch zu ändern ist keine Option für uns . Zumal das auch nicht immer möglich ist .
Vielen Dank für die Beantwortung.
DATEV Lodas hat gestern Nachmittag im Brennpunkt auch eine Erläuterung dazu geschrieben.
Liebe Grüße aus Gilching
Hallo @Danielagl73,
bei Zahlungen an beispielsweise Krankenkassen oder Finanzämter wird der Kontoinhaber direkt von den Institutionen an DATEV gemeldet.
Diese Kontoinhaberinformationen werden von den jeweiligen Institutionen selbst gepflegt.
DATEV übernimmt diese Informationen über die Institutionsverwaltung.
Der Kontoinhaber kann deshalb nicht selbst geändert werden.
Wenden Sie sich an die zuständige Institution.
Ich verstehe das nicht.
Was hilft es sich an die Institutionen zu wenden?
Bei mir gibt es Probleme bei Finanzämtern. Wenn ich da anrufe werden die ja nicht ihre Bezeichnung ändern.
Gerade gestern Probleme bezüglich eines Finanzamtes in Berlin. Der Mandat hat sich beschwert. Die Zahlung im OnlineBanking hat die falschen Zahlungsempfänger. Es gab einen Hinweis . Der Mandat konnte nicht freischalten weil er sagt das wäre ein Haftungsproblem .
Er hat dann die Zahlung manuell neu erfasst und war nicht erfreut gestimmt. Das kann ja keine Lösung sein .
Wieso verstehst du das nicht?
Wenn dir jemand Geld überweisen möchte und du gibst ihm deine IBAN und einen Empfängernamen, der nicht so bei deiner Bank gespeichert ist, wer soll dann deinen Empfängernamen, den du richtig mitteilen musst, korrigieren?
Einziger Unterschied hier ist, dass DATEV als Übermittler von IBAN und Empfängername in der Mitte sitzt und die erhaltenen Daten weiterleitet.
Warum nun sollte DATEV selbst für dich Richtigkeit der Daten sorgen und die zur Verfügung gestellten Daten abändern? Was passiert, wenn eine Institution eine neue IBAN einführt?
Natürlich könnte DATEV alle IBANs und Empfängernamen selbst prüfen und die Institutionen informieren, dass sie die zu übermittelnden Daten anpassen müssen. Könnten sie? Bestimmt. Müssen sie? Eher nicht.
Deshalb sollte man sich an die Institution wenden und denen klar machen, was das Problem ist und wo es ist.
Vielleicht ist es auch wie bei der Adressdatenbank der Post, die nur jedes Vierteljahr oder so aktualisiert und zur Verfügung gestellt wird.
Naja, ich bin hier etwas anderer Meinung. Datev bietet die "falschen" Zahlungsdaten unveränderbar für den User an. Und verlangt jetzt quasi von jedem einzelnen User, sich mit den Institutionen auseinanderzusetzen.
Wer wird wohl mehr Eindruck auf und bessere Kontakte bei den Institutionen haben? Hänschen Klein Steuerberatung oder die Datev?
@pogo schrieb:
Natürlich könnte DATEV alle IBANs und Empfängernamen selbst prüfen und die Institutionen informieren, dass sie die zu übermittelnden Daten anpassen müssen. Könnten sie? Bestimmt. Müssen sie? Eher nicht.
@anjuwan schrieb:Naja, ich bin hier etwas anderer Meinung. Datev bietet die "falschen" Zahlungsdaten unveränderbar für den User an. Und verlangt jetzt quasi von jedem einzelnen User, sich mit den Institutionen auseinanderzusetzen.
Wer wird wohl mehr Eindruck auf und bessere Kontakte bei den Institutionen haben? Hänschen Klein Steuerberatung oder die Datev?
Ich würde es eher so schreiben: Hänschen Klein Mandant.
Ich sehe hier nicht die Steuerbüros in der Pflicht - und die Datev auch nicht.
Das Datev meint der Mandat muss mit den Institutionen Kontakt aufnehmen finde ich auch fraglich . Was soll denn das bringen -als lange Warteschleifen am Telefon?
So wie die Mitarbeiterin der Datev schreibt müssen aber die Institutionen tätig werden. Nicht die Datev .
wir haben vereinzelt Anfragen von Mandaten bezüglich Finanzämter und einzelner Krankenkassen.
Wir geben weiter das hier von uns und der Datev keine Möglichkeit zur Änderung besteht .
Entweder der Mandat schaltest trotz Fehler frei oder er muss eben die „falsche“ Überweisung ignorieren und manuell eine neue erstellen.
Alle Mandaten meinten sie geben trotz Fehler frei . Zum Glück kein großes Gemecker deswegen -bisher .
Falsch ausgewählt 🫣
@Sarah_Loos schrieb:Hallo @Danielagl73,
bei Zahlungen an beispielsweise Krankenkassen oder Finanzämter wird der Kontoinhaber direkt von den Institutionen an DATEV gemeldet.
Diese Kontoinhaberinformationen werden von den jeweiligen Institutionen selbst gepflegt.
DATEV übernimmt diese Informationen über die Institutionsverwaltung.
Der Kontoinhaber kann deshalb nicht selbst geändert werden.
Wenden Sie sich an die zuständige Institution.
Sehr geehrte Frau @Sarah_Loos,
das oben geschilderte Problem kann leider nicht von uns - LODAS-Usern - selbst gelöst werden.
In der Institutionsverwaltung steht als Bezeichnung "Hanseatische Krankenkasse". Das entsprechende Feld in LODAS ist aber lediglich 22 Zeichen lang. Bei der Übergabe von der Institutionsverwaltung nach LODAS wird die Bezeichnung ab der 23 Stelle einfach abgeschnitten.
Für die spätere Überweisung wird aber wiederrum auf diese verkürzte Bezeichnung zurückgegriffen. Es gibt überhaupt keine Möglichkeit für uns die bereits korrekt vorliegende Bezeichnung vollständig zu übernehmen.
Meiner Meinung nach kann das nur dann funktionieren, wenn DATEV über ein Programm-Update dieses Feld in LODAS entsprechend vergrößert/verlängert.
Guten Morgen @durchschnittsbenutzer ,
@durchschnittsbenutzer schrieb:
In der Institutionsverwaltung steht als Bezeichnung "Hanseatische Krankenkasse". Das entsprechende Feld in LODAS ist aber lediglich 22 Zeichen lang. Bei der Übergabe von der Institutionsverwaltung nach LODAS wird die Bezeichnung ab der 23 Stelle einfach abgeschnitten.
Für die spätere Überweisung wird aber wiederrum auf diese verkürzte Bezeichnung zurückgegriffen. Es gibt überhaupt keine Möglichkeit für uns die bereits korrekt vorliegende Bezeichnung vollständig zu übernehmen.
Meiner Meinung nach kann das nur dann funktionieren, wenn DATEV über ein Programm-Update dieses Feld in LODAS entsprechend vergrößert/verlängert.
Genau das habe ich in meiner Anfrage gemeint 👍, dass DATEV handeln muss bezüglich der Länge der Stellen. Bei den Personaldaten konnte DATEV auch beim abweichenden Kontoinhaber die Stellen auf 70 verlängern. Warum geht das nicht bei den Institutionen. Das Abschneiden nach 22 Zeichen ist das Verschulden von DATEV und nicht von allen Anderen.