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Wegfall Erwerbsminderungsrente - Meldung Kasse fehlt

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letzte Antwort am 22.03.2022 14:27:52 von TN
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danielvoss
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

folgender Sachverhalt ist bei uns erstmals vorgekommen und wir fragen uns, wie wir künftig damit umgehen sollen.

 

Eine Arbeitnehmerin wurde im Jahr 2012 unsererseits mit 1111 bei der Kasse angemeldet. Daraufhin haben wir ein Schriftstück seitens der Kasse erhalten, dass aufgrund vorliegender Erwerbsminderungsrente mit 3101 zu melden sei. Dieses wurde unserseits entsprechend umgesetzt und seitdem so abgerechnet. Sämtliche Meldungen an die Kasse sind seitdem so gelaufen und auch bei einer Betriebsprüfung gab es keine Beanstandung.

 

Vor einigen Wochen haben wir nun einen Anruf der Kasse erhalten, dass die Erwerbsminderungsrente seit 2017 nicht mehr vorliegen würde. Wir sollen bitte rückwärts die letzten 4 Jahre melden und verbeitragen. Das haben wir entsprechend zurück gewiesen und auf das vorliegende Schriftstück verwiesen. Der Sachverhalt ist weiterhin in Klärung. 2022 wird korrigiert, was mit der Zeit 2017 bis 2021 ist will die Kasse noch klären. 

 

Hatte schonmal jemand einen solchen Fall? Sind wir als abrechnende Stelle verpflichtet, dass vorliegen der Erwerbsminderungsrente regelmäßig zu prüfen? Wenn ja, wie soll das gehen? Nach meinem Verständnis muss der Mitarbeiter Änderungen an die Rentenversicherung melden, nicht an uns. Weiterhin sind wir der Meinung, dass die Kasse hätte an uns melden müssen. Die Kasse bestätigt auch, dass die Meldung der Rentenversicherung an die Kasse erfolgt ist. Dort findet aber wohl technisch kein Abgleich zur Meldung statt und daher gab es auch keine Meldung an uns.

 

Mir ist bewusst, dass ich hier keine rechtliche Beratung erhalte. Uns geht es ausschließlich um den Meinungsaustausch bzw. haben wir Hoffnung, dass jemand eine Rechtsquelle hat, die den Sachverhalt klärt. Aufgrund der finanziellen Auswirkungen (Verbeitragung 4 Jahre rückwärts - da kommt schon was zusammen) ist der Sachverhalt zudem ja vielleicht auch für andere zur Vermeidung etwaiger Ansprüche durch die Kasse interessant.

 

Vielen Dank vorab.

 

Gruß

 

Daniel Voß 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


hat ein Mitglied der Community hierzu Erfahrungen, die geteilt werden wollen?

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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TN
Fachmann
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Nachricht 3 von 5
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Also mich irritiert erst einmal, dass dieser Sachverhalt aufgrund eines Telefonates abgewickelt werden soll. Meine Erwartung wäre es, ein Schriftstück der Krankenkasse oder der DRV zu erhalten, in dem auch auf die Rechtsgrundlage hingewiesen wird/oder diese beigefügt ist.

 

Und nein, bei uns (langjährig) und unserem verbundenen Umfeld (ebenfalls langjährig) ist so etwas noch nie vorgekommen.

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danielvoss
Einsteiger
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Vielen Dank für die Antwort.

 

Wir haben selbstverständlich auf ein Schriftstück bestanden. In diesem ist eben vermerkt, dass wir für 2022 per Korrektur melden und abrechnen sollen (was ja für uns auch unproblematisch ist) und sich dann die Kasse zur Zeit vor 2022 nach interner Klärung des Sachverhalts melden wird.

 

Auch bei uns ist das vorher noch nie aufgetreten und wir rechnen schon seit vielen Jahren ab.

 

Wir warten natürlich die Antwort der Kasse ab und werden, für den Fall der Nachforderung, auf Rechtsquellen bestehen bzw. rechtlichen Beistand ersuchen.

 

Der Sachverhalt hat uns in der Dimension trotzdem zum Nachdenken gebracht und die genannten Fragen aufgeworfen.

 

Gruß Daniel Voß

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TN
Fachmann
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Ebenfalls dankesehr! Dann warte ich jetzt mal gespannt auf den Verlauf und freue mich, von der weiteren Entwicklung der Angelegenheit erneut zu hören!

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letzte Antwort am 22.03.2022 14:27:52 von TN
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