Also wenn ich mich recht erinnere - haben sich alle Bundesländer zu der Zeit schwer getan, die Veröffentlichung durchzuführen. Es gab auch noch Versuche der Bundesregierung den Schwellenwert von 100.000 € auf 500.000 € hochzusetzen, aber daraus wurde nichts. Vierten geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 § 4 Abs. 4 " [...]innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt ihrer Gewährung auf einer ausführlichen Beihilfen-Internetseite oder über das IT-Instrument der Kommission veröffentlicht werden" Das Land Schleswig-Holstein war eines der ersten, was zur Veröffentlichung das EU-Portal nutzte. Das Land Niedersachsen entschied sich dafür es über die Internetseite der NBank zu veröffentlichen. Dazu gab es auch später auch im Landtag Diskussionen, da die Opposition dem eher kritisch gegenüber eingestellt war (evtl. findet man in den Protokollen oder ggf. kleinen Anfragen zu den Entscheidungsgründen, warum über die NBank veröffentlicht wurde). Zum Datenschutz-Thema darf man auch nicht vergessen, dass die DSGVO nur Daten von natürlichen Personen schützt (Ja, bei Einzelunternehmen lässt sich ggf. auf die natürliche Person schließen oder eventuell durch den Firmennamen.). Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hatte in ihrem 28. Tätigkeitsbericht auch darüber berichtet, dass sie zahlreiche Anfragen zu der Veröffentlichung über die NBank zu beantworten hatte (allesamt von Personen, die nicht selbst betroffen waren) und fand nichts zu beanstanden, da eindeutig gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung.
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