@Electro schrieb: .........................2. Wir könnten den Tag als vollen Arbeitstag abrechnen, wobei das Unternehmen die Arbeitsleistung nur zur Hälfte einfordert und es sich bei der anderen Hälfte um eine stillschweigende bezahlte Freistellung handelt. So dürfte es in der Praxis in vielen Unternehmen laufen, wobei ich noch nicht ganz durchdacht habe, ob das abrechnungstechnisch zulässig ist und zu welchen Problemen es ggf. führen könnte. Vor allem würde mich interessieren, wie wir in 2025 und zukünftigen Jahren "halbe Arbeitstage" auf Unternehmensebene in Lohn und Gehalt hinterlegen könnten. Halbe Feiertage scheint es nicht zu geben. Den Workaround (in der DATEV-internen Zeiterfassung) nur einen der beiden Tagen als vollen Feiertag zusätzlich zu definieren, habe ich gesehen, fände ich für Mandanten aber auch nicht wirklich überzeugend / transparent............ Genau so würde ich das Ergebnis dieses langen Threads sehen. Und 2025 dann an den betroffenen Tagen ebenso handhaben. Das LuG-Kalendarium in diesem Punkt im Voraus zu belegen, wäre mir gerade nicht bekannt.
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