Guten Abend, das ist meiner Kenntnis nach anders: Arbeitet eine Arbeitnehmerin während der Elternzeit Teilzeit und wird sie in dieser Zeit erneut schwanger, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Seine Höhe berechnet sich in diesem Fall aus der Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld von 13 EUR und dem Arbeitsentgelt im Referenzzeitraum, also während der Teilzeittätigkeit. Die Höhe errechnet sich nach den allgemeinen Regeln. Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/mutterschutz-verguetung-und-gewaehrung-sonstiger-leistungen-33-zuschuss-bei-ueberschneidung-von-mutterschutz-und-elternzeit_idesk_PI42323_HI1261259.html oder hier: Das kommt darauf an, ob Sie während Ihrer Elternzeit Teilzeit arbeiten oder nicht: Wenn Sie Teilzeit arbeiten, erhalten Sie den Arbeitgeberzuschuss. Ihr Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden dazu dann aus dem Einkommen, das Sie aus Ihrer Teilzeitarbeit haben, berechnet. Quelle: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen Frage 4 Gruß, vw
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