Das heißt, ich dürfte hier solange keine Gehaltsabrechnungen erstellen, bis mir eine gültige Mitgliedsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse vorliegt? Vom Grundsatz ja. Solange die AN nicht mitteilen bei welcher gesetzlichen KK die beiden Ihre Mitgliedschaft beantragt haben, können Sie nicht die Beiträge für die KV berechnen, melden und abführen. Wenn Sie eine Abrechnung als "privat versichert" vornehmen, wäre dies falsch und die AN lassen sich dann vielleicht mehr Zeit sich in die gesetzliche KK wieder anzumelden. Ich weiß es nicht genau, aber die letzte gesetzliche KK muss die wieder aufnehmen, allerdings können die beide - wahrscheinlich abhängig davon, wie lange Sie in der Privaten waren, auch ggf. eine andere gesetzliche KK wählen. Deshalb würde ich wirklich erst abrechnen, wenn die AN die KK mitgeteilt haben. Die Bestätigung der Mitgliedschaft kommt ja erst elektronisch, nachdem die Anmeldung erfolgte.
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