@Nutzer_8888 schrieb: Denke aber, dass sich herauskristallisiert, dass man sich auf ReWe und Lohn beschränken sollte hinsichtlich der mandantengenutzten Beraternummer.... @metalposaunist schrieb: Wenn das dann intern in der Kanzlei alles miteinander spricht, ja. Andernfalls, wenn man auch die Steuerprogramme auf die mandantengenutzte Beraternummer legt und man das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft aktiviert, werden auch alle DATEV / RZ-Kosten für die Steuerprogramme an den Mandanten direkt berechnet, wenn man dann nicht noch extra wieder sagt, was DATEV dem Mandanten berechnen soll. Wir machen es genau so. Lohn und Fibu unter einem Ordnungsbegriff im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft. Wir nutzen noch die Paketlösung (2(?), ohne Personal). Damit wird in Unternehmen online alles möglich, ohne dass der Mandante die Entgelt-Abrechnungen und Übermittlung der Steuererklärungen zahlen muss. Steuerprogramme laufen auf der Kanzlei-Hauptberaternummer, über die Verknüpfung via zentraler Mandantennummer funktioniert die Datenweitergabe weitgehend alleine. Durch die vorhandene mandantengenutzte Beraternummer können wir daneben aber auch ohne weiteres weitere Bestände, bspw. für Sonder- und Ergänzungsbilanzen oder V+V-Buchhaltungen, als anwendungsspezifische Fälle anlegen und entsprechend verknüpfen. Wir versuchen möglichst die zentrale Mandantennummer auch bei den Mandanten durchzusetzen. Das klappt nur leider nicht immer. Bisher gab es dazu allerdings nur (technische) Probleme die in wenigen Tagen gelöst werden konnten, bspw. bei geplanter Umstellung der Lohn-Abrechnung auf den Ordnungsbegriff des Mandanten. Hier passen wir die Ordnungsbegriff auch ab und an beim Mandanten an. Natürlich dann über Fernbetreuung, damit hinterher alles wieder sauber läuft.
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