abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Korrektur Elterneigenschaft

4
letzte Antwort am 04.12.2024 07:57:29 von lohnexperte
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
SWeber
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
873 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

ich habe leider das Problem, dass bei einem Mitarbeiter fälschlicherweise im Dezember 2023 die "Elterneigenschaft nachgewiesen" angehakt wurde. Dies ist leider erst jetzt aufgefallen, der Mitarbeiter hat keine Kinder. Dadurch wurden sowohl zu wenig Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen als auch zu viele Steuern gezahlt. Wie gehe ich nun am besten vor (außer den Haken bei der nächsten Abrechnung rückwirkend im Dezember 2019 wieder rauszunehmen)? Muss ggf. die Lohnsteuerbescheinigung von 2023 korrigiert werden und eine Meldung an die Versicherung geschickt werden oder geht das mit der Korrektur automatisch?

 

Vielen Dank vorab und freundliche Grüße

Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 5
829 Mal angesehen

2019 oder 2023 ?

Im Text taucht irgendwie beides auf.

 

2023: ja Haken rausnehmen wenn falsch und Nachberechnung auf der Probeabrechnung kontrollieren und ggf. mit 1/96 nachhelfen. Keine manuelle Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung mehr vornehmen. 

SWeber
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
793 Mal angesehen

Vielen Dank, da hatte ich mich blöd vertippt - es geht um 2023.

0 Kudos
SWeber
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 5
724 Mal angesehen

Eine Frage dazu habe ich nun doch noch: 


Der Fehler kam durch den Arbeitgeber zu Stande, daher würde der Arbeitgeber auch die rückwirkend entstandenen Beträge übernehmen (bis auf die letzten 3 Monate, da Arbeitnehmeranteile nur bei den drei nächsten Entgeltabrechnungen nachgeholt werden dürfen oder?).

 

Wie kann das in Lodas am besten gelöst werden? 

0 Kudos
lohnexperte
Fachmann
Offline Online
Nachricht 5 von 5
686 Mal angesehen

Hallo @SWeber ,

 

für die durch den AG übernommenen Beträge könnten Sie eine Nettobezugsart einrichten, so dass darüber die in der Entgeltabrechnung nacherhobenen Beträge wieder an den Mitarbeiter zur Auszahlung kommen.

 

VG

4
letzte Antwort am 04.12.2024 07:57:29 von lohnexperte
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage