Hallo zusammen, ich habe einen Fall in LODAS und bin mir bei der Erfassung der Fehlzeiten unsicher. Sachverhalt: Mitarbeiter seit 05.05.2026 arbeitsunfähig (dieselbe Erkrankung). 42. Kalendertag der Entgeltfortzahlung: 15.06.2026. Stationäre Anschlussrehabilitation (DRV) vom 20.05.2026 bis 08.07.2026. Die Reha wurde von der Deutschen Rentenversicherung bewilligt. Ab 09.07.2026 besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung (Krankengeld). Meine Frage betrifft ausschließlich die Erfassung in LODAS: Muss der Fehlzeitengrund „Übergangsgeld bei Krankheit oder Kur“ bereits ab Beginn der Reha (20.05.2026) erfasst werden, obwohl bis 15.06.2026 noch Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber geleistet wird? Oder bleibt bis 15.06.2026 der Fehlzeitengrund Entgeltfortzahlung bestehen und „Übergangsgeld bei Krankheit oder Kur“ wird erst ab 16.06.2026 erfasst, also ab dem Zeitpunkt, ab dem die Deutsche Rentenversicherung tatsächlich Übergangsgeld zahlt? Vielen Dank für eure Unterstützung!
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