abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Arbeitszeit

1
letzte Antwort am 14.01.2025 06:11:10 von Ncl-bhn_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Nele11
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
112 Mal angesehen

Hallo, 

 

ich habe folgendes Problem: 

 

Eine Arbeitnehmerin ist Minijobberin. Sie arbeitet alle 2 Wochen 16 Stunden, d.h. 32 Stunden im Monat und bekommt 538 Euro (Gehalt). 

 

Im Lodas wurde eingetragen:

 

individuelle Arbeitszeit: Mittwoch und Donnerstag jeweils 8 Stunden. Damit hätte man eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden. Eigentlich ja korrekt. 

 

Eine Kollegin meint es könnte bei einer Prüfung Ärger geben. Da der Prüfer dann 4,33 Wochen x 16 Stunden rechnet. Da es ja so im Lodas erfasst ist, aber sie ja nur alle 2 Wochen arbeitet.

 

Ich war nicht dieser Meinung, da ich ja noch die Arbeitszeiterfassung des Mandaten habe. Mit höchsten 32 Stunden im Monat, alle 2 Wochen 16 Stunden

. Ist für den Prüfer überhaupt der Eintrag in Lodas relevant? Ich bin verunsichert. 

 

Liebe Grüße

Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
80 Mal angesehen

Es sind Arbeitsvertrag und schriftliche Zeiterfassung bei der Prüfung relevant.

 

Werden die "alle 2 Wochen" auch tatsächlich so gearbeitet ? Denn dann ist Ihre Rechnung tatsächlich falsch,

in einigen Monaten gibt es dann mehr als 4 Arbeitstage (z.B. gleich im Januar wenn man in der ersten KW anfängt zu zählen, sonst dann im April und ff.) 

Im Idealfall hat man aber vertraglich 4 AT im Monat vereinbart ? Und regelt dann die Monate mit mehr möglichen Tagen untereinander ?

 

Auch bei allen statistischen Berechnungen, Kalenderbuchungen, Kranktage und ggf. in der BG je nach Einstellung/Abrechnung wird es mit der Eintragung im Programm dann nicht passen. 

0 Kudos
1
letzte Antwort am 14.01.2025 06:11:10 von Ncl-bhn_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage