Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Eine Arbeitnehmerin ist Minijobberin. Sie arbeitet alle 2 Wochen 16 Stunden, d.h. 32 Stunden im Monat und bekommt 538 Euro (Gehalt).
Im Lodas wurde eingetragen:
individuelle Arbeitszeit: Mittwoch und Donnerstag jeweils 8 Stunden. Damit hätte man eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden. Eigentlich ja korrekt.
Eine Kollegin meint es könnte bei einer Prüfung Ärger geben. Da der Prüfer dann 4,33 Wochen x 16 Stunden rechnet. Da es ja so im Lodas erfasst ist, aber sie ja nur alle 2 Wochen arbeitet.
Ich war nicht dieser Meinung, da ich ja noch die Arbeitszeiterfassung des Mandaten habe. Mit höchsten 32 Stunden im Monat, alle 2 Wochen 16 Stunden
. Ist für den Prüfer überhaupt der Eintrag in Lodas relevant? Ich bin verunsichert.
Liebe Grüße
Es sind Arbeitsvertrag und schriftliche Zeiterfassung bei der Prüfung relevant.
Werden die "alle 2 Wochen" auch tatsächlich so gearbeitet ? Denn dann ist Ihre Rechnung tatsächlich falsch,
in einigen Monaten gibt es dann mehr als 4 Arbeitstage (z.B. gleich im Januar wenn man in der ersten KW anfängt zu zählen, sonst dann im April und ff.)
Im Idealfall hat man aber vertraglich 4 AT im Monat vereinbart ? Und regelt dann die Monate mit mehr möglichen Tagen untereinander ?
Auch bei allen statistischen Berechnungen, Kalenderbuchungen, Kranktage und ggf. in der BG je nach Einstellung/Abrechnung wird es mit der Eintragung im Programm dann nicht passen.