Hallo, ich habe folgendes Problem: Eine Arbeitnehmerin ist Minijobberin. Sie arbeitet alle 2 Wochen 16 Stunden, d.h. 32 Stunden im Monat und bekommt 538 Euro (Gehalt). Im Lodas wurde eingetragen: individuelle Arbeitszeit: Mittwoch und Donnerstag jeweils 8 Stunden. Damit hätte man eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden. Eigentlich ja korrekt. Eine Kollegin meint es könnte bei einer Prüfung Ärger geben. Da der Prüfer dann 4,33 Wochen x 16 Stunden rechnet. Da es ja so im Lodas erfasst ist, aber sie ja nur alle 2 Wochen arbeitet. Ich war nicht dieser Meinung, da ich ja noch die Arbeitszeiterfassung des Mandaten habe. Mit höchsten 32 Stunden im Monat, alle 2 Wochen 16 Stunden . Ist für den Prüfer überhaupt der Eintrag in Lodas relevant? Ich bin verunsichert. Liebe Grüße
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