Es sind Arbeitsvertrag und schriftliche Zeiterfassung bei der Prüfung relevant. Werden die "alle 2 Wochen" auch tatsächlich so gearbeitet ? Denn dann ist Ihre Rechnung tatsächlich falsch, in einigen Monaten gibt es dann mehr als 4 Arbeitstage (z.B. gleich im Januar wenn man in der ersten KW anfängt zu zählen, sonst dann im April und ff.) Im Idealfall hat man aber vertraglich 4 AT im Monat vereinbart ? Und regelt dann die Monate mit mehr möglichen Tagen untereinander ? Auch bei allen statistischen Berechnungen, Kalenderbuchungen, Kranktage und ggf. in der BG je nach Einstellung/Abrechnung wird es mit der Eintragung im Programm dann nicht passen.
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