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Beschäftigungsverbot

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letzte Antwort am 06.12.2024 10:09:47 von Kristin_Frohmeyer
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Jolanta02
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Guten Morgen,

 

eine MA war am 1. und 2. Nov.  krank. AAG Antrag wurde erstellt. Ab den 26. geht die MA in das Beschäftigungsverbot. Ich habe die entfallene 28 Stunden ab Beschäftigungsverbot unter der LA 148/Mutterschutzlohn, erfasst. Bei der Probeabrechnung kommt folgende Meldung. Meldezeitraum....AAG: für die Erstarrungsräume im Monat 11/2024 wurden auf Basis der eingegebenen Arbeitszeiten 14 Ausfallstunden ermittelt. Es wurden jedoch 28 voll erstattungsfähige Stunden angerechnet. Bitte prüfen und korrigieren Sie ggf. die erfassten Arbeitszeiten. 

 

Was kann ich tun damit die Meldung nicht erscheint?

Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
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Für AAG an den 2 Tagen können 28h ja auch nicht hinkommen ?

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Jolanta02
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Die zwei Tage sind für den 1-2 Nov. Da erkrankte die MA. Das stimmt. Die 28 Ausfallstunden sind eigentlich für die Zeit gedacht, wo sich die MA im Beschäftigungsverbot befindet. Sprich die letzten 4 Tage im November. 

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greese
Erfahrener
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@Jolanta02  schrieb:

Guten Morgen,

 

eine MA war am 1. und 2. Nov.  krank. AAG Antrag wurde erstellt. Ab den 26. geht die MA in das Beschäftigungsverbot. Ich habe 28 Stunden unter der LA 148 erfasst. Bei der Probeabrechnung kommt folgende Meldung. Meldezeitraum....AAG: für die Erstarrungsräume im Monat 11/2024 wurden auf Basis der eingegebenen Arbeitszeiten 14 Ausfallstunden ermittelt. Es wurden jedoch 28 voll erstattungsfähige Stunden angerechnet. Bitte prüfen und korrigieren Sie ggf. die erfassten Arbeitszeiten. 

 

Was kann ich tun damit die Meldung nicht erscheint?


Für die Erstattung der Kranktage müssen die durch Krankheit ausgefallenen Std. auf Basis der StLA 145 erfasst werden.

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Jolanta02
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Die Erstattung der Krankentage habe ich. Da habe ich 14 auf die LA 145 gebucht. Das ist klar. Es geht aber um die 28 Stunden die auf der 148 gebucht sind, Mutterschutzlohn. Da bekomme ich diese Meldung. 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Wie sind denn lt. Personalstammdaten die Arbeitszeiten auf die einzelnen Wochentage verteilt?

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Jolanta02
Einsteiger
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Hallo Herr Lutz,

 

bei der Mitarbeiterin waren individuelle Arbeitszeiten hinterlegt. Mo bis Fr. je 7 Stunden. Nun ist es so, dass sie eigentlich sehr unregelmäßig arbeitet. Anfang November war sie auch für den Samstag eingesetzt, aber erkrankt.  Damit der Erstattungsantrag korrekt erstellt wird, habe ich die individuellen Arbeitszeiten gelöscht und diese für den Monat als Soll Zeiten eingepflegt. Ob das im Endeffekt so richtig war, weiß ich nicht. Jedefalls war der Erstattungsantrag für die Entgeltfortzahlung richtig. Nur der Antrag auf Mutterschaft U2 Erstattung stimmt nicht und es kommt diese Fehlermeldung. 

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Jolanta02
Einsteiger
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Laut Vertrag arbeitet die AN an fünf Tagen die Woche. Aber wie gesagt, diese Tage variieren. 

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tbehrens
Fachmann
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Was genau wurde bei Beschäftigungsverbot erfasst und wann unter der Soll-Arbeitszeit bzw. was in den Bewegungsdaten?

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Jolanta02
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Ich bin auf den Mutterschutz und habe dort beim Beschäftigungsverbot Beginn und Ende eingetragen. So wie man es tun soll. Bei den Soll Zeiten habe ich die kompletten Arbeitszeiten von der MA für Monat November eingetragen. 

In der Erfassungstabelle einmal 14 Stunden für die LA 145 und 28 Stunden für die LA 148.

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Jolanta02
Einsteiger
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Die Lohnart 148 ist schon voreingestellt. Volle Erstattung Beschäftigungsverbot.

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tbehrens
Fachmann
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Was steht denn im Erstattungsantrag für das Beschäftigungsverbot?

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Jolanta02,


gerne sehen wir uns das einmal genauer an.

Bitte wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 06.12.2024 10:09:47 von Kristin_Frohmeyer
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