Hallo zusammen, wir stehen aktuell vor folgendem Problem und hoffen auf eure Erfahrungen oder Lösungsansätze: Ein Mitarbeiter ist Mitte Januar 2025 ausgeschieden. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs wurde nun im September/Oktober 2026 festgelegt, dass ihm noch 1.200 € brutto zustehen. Diese Summe beinhaltet Lohnnachzahlung sowie Urlaubsabgeltung, es handelt sich nicht um eine Abfindung. Zum Februar 2025 wurde bei uns sowohl ein Mandanten- als auch ein Systemwechsel von LODAS auf Lohn und Gehalt vorgenommen.. Der Mitarbeiter ist zwar in Lohn und Gehalt noch angelegt, allerdings mit Enddatum Januar 2025. DATEV hat uns bereits mitgeteilt, dass eine Nachberechnung nur für Monate möglich ist, die bereits mit Lohn und Gehalt abgerechnet wurden – also nicht für Zeiträume aus LODAS. Eine direkte Nachberechnung für Januar 2025 ist somit laut DATEV nicht möglich. Jetzt stellt sich die Frage, wie können wir diese Nachzahlung am besten abrechnen? Der Mitarbeiter bezieht seit Februar 2025 Arbeitslosengeld I und steht aktuell in keinem Beschäftigungsverhältnis. Das haben wir schriftlich vorliegen. Hat jemand von euch so einen Fall schon gehabt oder weiß, wie man hier am sinnvollsten vorgeht – auch in Hinblick auf Sozialversicherung und Steuer? Vielen Dank schon einmal für eure Unterstützung! Viele Grüße
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