Hallo @UtaPf, wenn sich das maßgebliche Netto-Einkommen durch eine Nachberechnung verändert, wird auch der Pfändungsabzug automatisch neu ermittelt. Wenn sich dabei eine Erstattung zu viel einbehaltener Pfändungsbeträge ergibt, wird diese Erstattung mit dem Pfändungsabzug des laufenden Abrechnungsmonats verrechnet. Daher werden die 77,00 € und 189,00 € in 04/23 und 05/2023 im Plus und die 266,00 € (77,00 € + 189,00 €) in 06/2023 im Minus dargestellt. Eine erneute Zahlung an den Gläubiger findet nicht statt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in Kapitel 6.1 Nachberechnung im Dokument 1070194.
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