Hallo, ich habe mal wieder eine Frage zum Baulohn. Wir haben einen neuen Mitarbeiter, welcher lt. Kontoauszug der Urlaubskasse aus dem Jahr 2022 vom Vorarbeitgeber 3 Tage Resturlaubsanspruch aus Krankheit und 10 Tage aus Bruttolohn hat.
Wo muss ich diese nun nach der neuen Regelung erfassen? Im Register Vorjahr oder was bedeutet das Register
Mindesturlaubsvergütung (bis 12/2022)?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Hallo @Chrissi2,
die Erfassung können Sie in der Registerkarte Mindesturlaubsvergütung (bis 12/2022) vornehmen.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel 2.1.3 im Dokument 5303512 Baulohn: Urlaubsansprüche im Bauhauptgewerbe vortragen - Beispiele für LODAS.
Danke für ihre Antwort!
Aber hier wird ja nach den Ausfallstunden gefragt ich habe aber keine direkte stundenzahl. Ich habe ja nur die 3 Tage. Wie wird das dann berechnet?
was ist dann der genaue Unterschied zwischen den zwei register?
Hallo,
der Unterschied ist die Berechnungsgrundlage. Die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung hat sich ab 01/2023 geändert, daher die zwei Registerkarten.
Die Erfassung von Urlaubstagen aus der Mindesturlaubsvergütung erfolgt unter Personaldaten | Baulohn | Vortragswerte Bauhauptgewerbe im Register Urlaub Vorjahr.
Informationen dazu, finden Sie im Abschnitt Urlaubsnachweis mit Mindesturlaubsvergütung Krankheit im Hilfe-Dokument 5303512.