abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Baulohn > Vortragswerte Kranktage erfassen

3
letzte Antwort am 09.05.2023 10:40:37 von Kristin_Frohmeyer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Chrissi2
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
144 Mal angesehen

Hallo, ich habe mal wieder eine Frage zum Baulohn. Wir haben einen neuen Mitarbeiter, welcher lt. Kontoauszug der Urlaubskasse aus dem Jahr 2022 vom Vorarbeitgeber  3 Tage Resturlaubsanspruch aus Krankheit und 10 Tage aus Bruttolohn hat. 

Wo muss ich diese nun nach der neuen Regelung erfassen? Im Register Vorjahr oder was bedeutet das Register

Mindesturlaubsvergütung (bis 12/2022)?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
112 Mal angesehen

Hallo @Chrissi2,

 

die Erfassung können Sie in der Registerkarte Mindesturlaubsvergütung (bis 12/2022) vornehmen.


Weitere Informationen finden Sie im Kapitel 2.1.3 im Dokument 5303512 Baulohn: Urlaubsansprüche im Bauhauptgewerbe vortragen - Beispiele für LODAS.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Chrissi2
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
108 Mal angesehen

Danke für ihre Antwort!


Aber hier wird ja nach den Ausfallstunden gefragt ich habe aber keine direkte stundenzahl. Ich habe ja nur die 3 Tage. Wie wird das dann berechnet? 
was ist dann der genaue Unterschied zwischen den zwei register? 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
92 Mal angesehen

Hallo,


der Unterschied ist die Berechnungsgrundlage. Die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung hat sich ab 01/2023 geändert, daher die zwei Registerkarten.


Die Erfassung von Urlaubstagen aus der Mindesturlaubsvergütung erfolgt unter Personaldaten | Baulohn | Vortragswerte Bauhauptgewerbe im Register Urlaub Vorjahr.

 

Informationen dazu, finden Sie im Abschnitt Urlaubsnachweis mit Mindesturlaubsvergütung Krankheit im Hilfe-Dokument 5303512.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
3
letzte Antwort am 09.05.2023 10:40:37 von Kristin_Frohmeyer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage